Ist diese Fristlose Kündigung berechtigt?

Seher geehrter Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich eines Arbeitvertrags/ Arbeitsverhältnisse!
Wie ist es, wenn eine Arbeitnehmer sechs Jahre bei eine Firma eingestellt ist und nach sechs Jahren sein Arbeitgeber auf Lohnerhöhung. Der Arbeitgeber stimmt die Nohnerhöhung zu, zwei Tage darauf sagt er zu dem Arbeitnehmer er sei Fristlos gekündigt. Als Grund wird genant, der Arbeitnehmer hätte beim Arbeiten seid sechs Jahren immer wider Sachen beschädigt haben. Der Arbeitgeber hat sein Arbeitnehmer nie zuvor was gesagt, das er was beschädigt hätte.

Im Vertrag des ist nach § 10 Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jeder gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisse freizustellen. Die Friststellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer evtl. nach zustehenden Urlaubsansprüche sowie evtl. Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielt Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgerber anrechnen zu lassen.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mit geteilt, dass der Angestellte nicht mehr zur Arbeit kommen bräuchte. D. h. der Arbeitnehmer müsste von sein Arbeitnehmer den Lohn für vier Wochen bekommen? Steht dem Arbeitnehmer noch mehr zu als nur die vier Wochen gehallt?
Steht dem Arbeitnehmer eine Lohnabfindung (mehr als die vier Wochen) zu?

Würde mich über einen Antwort freuen.

Ich Danke Ihn für ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich empfehle hier schnellstens die Kündigungsschutzklage. Weiterhin solltest du deinem Arbeitgeber weiterhin deine Arbeitskraft anbieten. Selbst wenn du in den sechs Jahren „immer wieder“ etwas beschädigt haben solltest, hätte man dich zum Einen zeitnah darüber informieren und dich darüber aufklären müssen, was im Falle der Wiederholung für arbeitsrechtliche Konsequenzen angewendet werden können, sprich du hättest abgemahnt werden sollen. Jetzt im Nachhinein dieses (vielleicht auch aufgrund der geforderten Gehaltserhöhung) als Grund für eine verhaltensbedingten Kündigung zu verwenden, dürfte nicht angemessen sein.