Ist diese Geheimhaltungsvereinbarung rechtens?

Ich bin aus dem Boots - Jetski Produktionsbereich.

Dieses Schreiben habe ich in der Firma bekommen welches ich unterschreiben soll.Meine Frage ist, ob das rechtens ist?

Geheimhaltungsvereinbarung

Wegen der Zusammenarbeit werden folgende Vereinbarungen getroffen:

§1
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle gegenseitig mitgeteilten Informationen sowie ausgehändigte Unterlagen und Materialien, die im Rahmen der Auftrags-/Projektabwicklung direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren gilt die Geheimhaltungsvereinbarung für Sämtliche Entwicklungen, Vorführungen, Versuche, Erkenntnisse und Ergebnisse.

§2
…verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen strikt geheim zuhalten und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben.

§3
Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus.
Die Geheimhaltungsvereinbarung erlischt nicht, sofern die Zusammenarbeit nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet werden muss.
Sämtliche Unterlagen Materialien, und Gegenstände sind dem Informationsgeber nach Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen, Kopien und anderweitige Vervielfältigungen sind zu vernichten.

§4
…haftet für sämtliche, die aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten entstehen, in vollem Umfang.
Neben dem Ausgleich der Schadenersatzansprüche wird für jeden verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10000 Euro Fällig.

§5
Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht. Änderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtswirksam und verbindlich, sofern sie in Schriftform vorliegen.

Da kann ich leider nicht helfen.

Ich kann mir nicht vorstellen dass das so pauschal rechtens ist - die Frage ist nur welche Alternativen du hast? Ich würde einfach ankündigen dass von einem arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Wobei wenn die Vereinbarung rechtswidrig ist kann aus der Verletzung auch kein Nachteil entstehen.

Alles gute

Hallo,

wenn du einen verantwortungsvollen Posten bei dieser Firma hast, kann der Vertrag auch solche Klausen enthalten. Als normaler Mitarbeiter ist das wohl etwas übertrieben, doch eine Weigerung komt bestimmt nicht gut an. Also abwägen und ggf. in den sauren Apfel beißen - oder rechtlich prüfen lassen. Viel Glück!

Hallo

Das klingt nach absolutem Standard. Ich kann nichts außergewöhnliches wntdecken.

Vg

ja, ist rechtens und in dieser Form üblich

Ja das denke ich schon das das rechtens ist, sieht mir ganz wie ein Standartvertrag aus! Es ist ja ohnehin klar das man Daten und Geheimnisse von seinem Arbeitgeber nicht weiter gibt! Dennoch würde ich es von einem Anwalt prüfen lassen!

Hätte nicht gedacht das in Ihrer Branche so „scharfe“ Geheimhaltungsvorschriften existieren. Im Prinzip will sich die Firma damit absichern, dass Produktionspläne etc. nicht an Dritte weitergegeben werden. Ob dies für Ihren Bereich noch verhältnismäßig bzw. branchenüblich ist, kann ich leider nicht beurteilen.
MfG
Alex

Hallo
ich denke schon, dass dies rechtens ist.Geheimhaltungsvereinbarungen sind legitim.
Was ich nicht weiß ist, ob diese 100000,00 Euro gerechtfertigt sind.
MFG
Marcjue

konsultieren Sie einen Fachanwalt. MfG Peter A. Hoppe

das es ein betriebsgeheimnis gibt ist klar.
in mener firma steht die regelung in einer arbeitsordnung, unterschrieben habe ich bisher nichts.
ich internet stehen einige sachen zu deiner frage. am besten googeln oder einen fachanwalt fragen.
gruß paule

Hallo,
Vereinbarungen zur Wahrung von Firmengeheimnissen sind rechtens und üblich.
Ob eine Geldstrafe bei Verstoß auch rechtens ist, weiss ich nicht sicher. Für mich klingt aber auch das gerechtfertigt.
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, bzw. bei der aussertariflichen Entsprechung, dann können Sie dort eine Rechtsberatung bekommen.
Viele Grüße,
nadomu

Hallo,

das ist so speziell, das würde ich einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
BTW: Ist die Vereinbarung gescannt? Dann sollte der Arbeitgeber mal die Rechtschreibung überprüfen :smile:

Gruß
Paul

Die Frage ist, was daran Ihres Erachtens zweifelhaft sein sollte. Bitte haben Sie Verstaendnis dafür, dass in einem Forum wie diesem keine vollumfägliche Rechteberatung vorgenommen werden kann.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen seiner normalen Treuepflichten Stillschweigen über die Dinge zu wahren, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit und darüber hinaus zur Kenntnis gelangen. Eine solche vertragliche Regelung verdeutlicht diese Pflicht letztlich nur noch einmal.
Auch muss ein Arbeitnehmer bei Zuwiederhandlungen damit rechnnen Regress für entstandenen Schaden leisten zu muessen. Die vorliegende Regelung geht insofern darüber hinaus, dass unabhängig vom Schadensersatz eine Starfzahlung faellig wird. Das ist prinzipiell so regelbar, jedoch muss es verhaeltnismaessig sein. Sollte dem nicht so sein, waere die Klausel schwebend unwirksam sein was sie im Fall der Faelle gerichtlich prüfen lassen koennten.
Aus meiner Sich ist die Regelung - ohne genaue Kenntnis Ihrer Tätigkeit - in Ordnung. Gefühlsmaessig liegt die Höhe der Starfzahlung jedoch eher im gehobenen Bereich.

Im Prinzip sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen zulässig. Im vorliegenden Vertrag stören mich allerdings 2 Dinge.

  1. Die Geheimhaltung endet „auch darüber hinaus“. Also auf ewig? Eine Frist von 3-5 Jahren dürfte angemessen sein. Dies hängt davon ab, wie inovativ und nachhaltig die Produkte sind. Offensichtlich kann sich die jedermann kaufen und dann nachahmen.
  2. Die Schadensersatzpflicht trittfür meinen Geschmack etwas pauschal ein: Der AG sollte schon die Ursächlichkeit zwischen Schaden und „Geheimnisverrat“ nachweisen müssen. Darüber pauschal noch 1000 € Strafe halte ich für unangemessen.
    Gruß Robby1

Prinzipiell ist eine Geheimhaltungsvereinbarung rechtens. In Deinem Fall wäre zu klären ob die Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro nicht wirkungslos und/oder unangemessen (Übervorteilung und Einseitigkeit der Vereinbarung) ist, da lediglich auf eine „Verletzung der vertraglichen Pflichten“ hingewiesen wird. Dies könnte auch bedeuten, daß alle anderen vertraglichen Vereinbarungen bei Nichtbeachtung mit der Vertragsstrafe belegt werden könnten.

Ich denke mal hier hat sich der Verfasser keine Gedanken darüber gemacht, wie man das rechtlich einwandfrei darstellt.