„Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig“
Hallo,
das AG Bad Homburg findet das offenbar OK:
https://fitnessstudio-recht.jimdo.com/vorfälligkeit/
Wenn dir die Klausel nicht passt oder du eine Gefahr siehst, dass sie auf dich in der Zukunft angewendet werden könnte musst du dir wohl ein anderes Studio suchen.
Gruß,
Steve