Ist diese Klausel im Untermietvertrag gültig?

Ist die Einschränkung in folgendem Auszug aus einem Untermietvertrag gültig?

„Der vorliegende Untermietvertrag wird bei Vorliegen der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter gültig.“

Gibt es irgendein Gesetz oder eine Regelung die den Untermietvertrag trotzdem rechtskräftig macht auch ohne Genehmigung durch den Vermieter und könnte der Hauptmieter dadurch Probleme bekommen? Zum Beispiel wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde und dann der Vermieter die Genehmigung verweigert?
Danke im Vorraus für etwaige Antworten und Hinweise!

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Niemand kann den Hauptmieter zwingen, einen Mietvertrag mit einem Untermieter zu schließen. Folglich muss es dem Hauptmieter möglich sein, diesen Vertragsschluss unter beliebige Bedingungen zu stellen.

Das Gesetz sagt es in § 158 Abs. 1 BGB so:

„Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.“

Im Prinzip ist das Gegenteil der Fall: ohne Zustimmung des Vermieters ist die Untervermietung der gesamten Wohnung nicht zulässig.

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