Ist diese Kündigungsregelung zulässig ?

Hallo, rein theoretisch ein AN hätte einen Arbeitsvertrag seid Herbst 2006.

Hierbei wäre die Kündigung folgendermaßen geregelt: Es kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende von beiden Seiten gekündigt werden.

Wenn sich nun der AN anderweitig umschaut und Heute kündigen wollen würde müsste er noch 4 Monate warten bis die Kündigung wirksam ist, da der Stichtag für den 01.06. mit dem 15.04. verstrichen ist

Ist eine solch Lange Kündidungsfrist zulässig ??
Laut BGB würde die Mindestkündigungsfrist bei einem Monat liegen bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit!

Ich habe im BGB noch diese Ergänzung gefunden:
Von diesen darf im rangniedrigeren Tarifgesetz oder im noch niedrigeren einzelnen Arbeitsvertrag nur dann abgewichen werden, wenn dies eine Vergünstigung für den Arbeitnehmer darstellt.

Was ist in diesem Fall eine Verschlechterung ?? immer nur eine Verkürzung der Kündigungsfrist ??
In diesem Fall würde die Person ja aus dem Arbeitsvertrag raus wollen und muss eine 4x längere Kündigungsfrist hinnehmen wie es dass BGB vorschreibt!

Danke für Antworten!!

Hallo,

Hallo, rein theoretisch ein AN hätte einen Arbeitsvertrag seid
Herbst 2006.

Hierbei wäre die Kündigung folgendermaßen geregelt: Es kann
mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende von beiden
Seiten gekündigt werden.

Wenn sich nun der AN anderweitig umschaut und Heute kündigen
wollen würde müsste er noch 4 Monate warten bis die Kündigung
wirksam ist, da der Stichtag für den 01.06. mit dem 15.04.
verstrichen ist

Seit wann endet ein Quartal am 01.06. ??? Bei mir ist das der 30.06.

Ist eine solch Lange Kündidungsfrist zulässig ??
Laut BGB würde die Mindestkündigungsfrist bei einem Monat
liegen bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit!

Nö, 4 Wochen sind etwas anderes als 1 Monat
Das Gesetz definiert nur Mindestfristen für die Kündigung durch den AG

Ich habe im BGB noch diese Ergänzung gefunden:
Von diesen darf im rangniedrigeren Tarifgesetz oder im noch
niedrigeren einzelnen Arbeitsvertrag nur dann abgewichen
werden, wenn dies eine Vergünstigung für den Arbeitnehmer
darstellt.

Wo steht im BGB was von „Tarifgesetz“ - was soll das denn sein ?

Was ist in diesem Fall eine Verschlechterung ?? immer nur eine
Verkürzung der Kündigungsfrist ??

So sieht das die Rechtsprechung

In diesem Fall würde die Person ja aus dem Arbeitsvertrag raus
wollen und muss eine 4x längere Kündigungsfrist hinnehmen wie
es dass BGB vorschreibt!

Das Berechnen der Kündigungsfrist üben wir aber noch mal, bevor wir solche Behauptungen aufstellen.

Danke für Antworten!!

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

Es kann
mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende von beiden
Seiten gekündigt werden.

Eine stinknormale, handelsübliche Regelung in Arbeitsverträgen für Angestellte.

Ist eine solch Lange Kündidungsfrist zulässig ??

Ja. Leitende Angestellte haben häufig noch längere Kündigungsfristen (sechs Monate zum Jahresende oder sogar noch länger).

Laut BGB würde die Mindestkündigungsfrist bei einem Monat
liegen bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit!

Die gesetzlichen und/oder tarifvertraglichen Bestimmungen greifen nur, wenn in dem einzelnen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die einzelvertraglichen Regelungen gehen vor.

Grüße
Renee

Hallo, rein theoretisch ein AN hätte einen Arbeitsvertrag seid
Herbst 2006.

Hierbei wäre die Kündigung folgendermaßen geregelt: Es kann
mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende von beiden
Seiten gekündigt werden.

Hallo.

Kündigung am 15.05.2008 zum 30.06.2008
= 6 Wochen zum Quartalsende.

Heute 01.05.2008 = 8 Wochen bis zum Austritt.
Nix 4 Monate.

Gruß, Inli