Ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Angenommen durch das Studium bräuchte man in einer anderen Stadt eine neue Wohnung. In der Anzeige bei „WG-Gesucht.de“ würde zudem ein Kleiderschrank angeboten, den man für 350 Euro mit übernehmen könnte. Nach einem Treffen mit der anderen Mieterin und der ehemaligen Mieterin Claudia (Name geändert), deren Zimmer man übernehmen könnte, würde man mündlich zusagen die WG und den Schrank zu übernehmen. Der Vermieter würde den Mietvertrag schicken und Claudia ihre Kontodaten für den Schrank.
Doch ca. drei Wochen später würde eine andere Uni zusagen. Aus persönlichen Gründen würde man sich für die andere Uni entscheiden. Nach weiteren zwei Tagen würde man deshalb der anderen Mieterin und dem Vermieter wieder absagen. Der Vertrag wurde nicht unterschrieben.
Nun würde sich die ehemalige Mieterin Claudia noch am selben Tag melden und darauf bestehen, dass man den Kleiderschrank trotzdem kaufen soll. Ihr Argument: Man hätte es ihr mündlich zugesagt. Sie droht mit ihrem Anwalt.
Meine Frage: Ist man verpflichtet den Kleiderschrank zu kaufen?
natürlich sind mündliche Verträge ebenfalls Verträge und dementsprechend bindend. Nun kommt es aber auf den genauen Wortlaut drauf an.
Wenn es heißt „Ich übernehme bei Einzug den Schrank“, dann muss der Schrank nicht gekauft werden. Bei „Den Schrank kaufe ich dir ab“ ist aber wiederum ein Kauvertrag zustande gekommen. (Achtung: IANAL)
Dann stellt sich natürlich noch die Frage, ob es Zeugen gab - in diesem Fall vermutlich die Mitbewohnerin.
… aber nicht auf den genauen Wortlaut, wie du hier behauptet hast. Bin ich da jetzt irgendwie besonders schwer von Begriff, oder siehst du deinen Fehler wirklich nicht ein?
… aber nicht auf den genauen Wortlaut, wie du hier behauptet
hast.
Du spaltest Haare, die gar nicht da sind. Es kommt drauf an, was ausgemacht wurde. Und da ist der Wortlaut schon wichtig. Nicht das, was jemand gedacht hat oder gewünscht oder erhofft.
Es wird nicht richtiger, wenn du dich wiederholst. Benvolio hat völlig recht. Das hat auch mit Haarspaltereien nichts zu tun, sondern ist so (sinnvollerweise) geregelt. Und das hier ist nunmal ein Rechtsforum.
Und es mag schon richtig sein, dass nicht unbedingt das maßgeblich sein muss, was gemeint ist, aber das hat auch niemand behauptet. Es kommt beim Vertragsabschluss auf den übereinstimmenden wahren Willen an, das ist klar eindeutig und unstrittig.
Und es mag schon richtig sein, dass nicht unbedingt das
maßgeblich sein muss, was gemeint ist, aber das hat auch
niemand behauptet.
Schon mal gut, dass das klar ist.
Es kommt beim Vertragsabschluss auf den
übereinstimmenden wahren Willen an, das ist klar eindeutig und
unstrittig.
Und das auch.
Nichts anderes habe ich behauptet/geschrieben. Also: Was soll daran falsch sein? Vielleicht ist ein „also eben doch“ zu kompliziert für manche.