Ist diese mündliche Zusage bindend ?

Hallo alle zusammen ! ,

Ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Angenommen durch das Studium bräuchte man in einer anderen Stadt eine neue Wohnung. In der Anzeige bei „WG-Gesucht.de“ würde zudem ein Kleiderschrank angeboten, den man für 350 Euro mit übernehmen könnte. Nach einem Treffen mit der anderen Mieterin und der ehemaligen Mieterin Claudia (Name geändert), deren Zimmer man übernehmen könnte, würde man mündlich zusagen die WG und den Schrank zu übernehmen. Der Vermieter würde den Mietvertrag schicken und Claudia ihre Kontodaten für den Schrank.

Doch ca. drei Wochen später würde eine andere Uni zusagen. Aus persönlichen Gründen würde man sich für die andere Uni entscheiden. Nach weiteren zwei Tagen würde man deshalb der anderen Mieterin und dem Vermieter wieder absagen. Der Vertrag wurde nicht unterschrieben.

Nun würde sich die ehemalige Mieterin Claudia noch am selben Tag melden und darauf bestehen, dass man den Kleiderschrank trotzdem kaufen soll. Ihr Argument: Man hätte es ihr mündlich zugesagt. Sie droht mit ihrem Anwalt.

Meine Frage: Ist man verpflichtet den Kleiderschrank zu kaufen?

Danke schonmal im Voraus !

LG

Luna Mars

Meine Frage: Ist man verpflichtet den Kleiderschrank zu
kaufen?

Hi,

ja, denn auch mündliche Verträge sind bindend.

Kleines Beispiel: Auch beim Bäcker o. ä. schließt man ja einen Kaufvertrag, in der Regel macht man das mündlich und nicht schriftlich.

Gruß
Tina

Hallo,

natürlich sind mündliche Verträge ebenfalls Verträge und dementsprechend bindend. Nun kommt es aber auf den genauen Wortlaut drauf an.

Wenn es heißt „Ich übernehme bei Einzug den Schrank“, dann muss der Schrank nicht gekauft werden. Bei „Den Schrank kaufe ich dir ab“ ist aber wiederum ein Kauvertrag zustande gekommen. (Achtung: IANAL)

Dann stellt sich natürlich noch die Frage, ob es Zeugen gab - in diesem Fall vermutlich die Mitbewohnerin.

viele Grüße
Felix

Nun kommt es aber auf den genauen
Wortlaut drauf an.

Eben nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

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Nun kommt es aber auf den genauen
Wortlaut drauf an.

Eben nicht.

Also eben doch

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

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Ähm - gelesen hast du das aber schon, oder?

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

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Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche
Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des
Ausdrucks zu haften.

Ähm - ja, ich hab das schon gelesen.

Und es ist ein erheblicher Unterschied zwischen „Ich kaufe den Schrank, wenn ich hier einziehe“ und „Ich kaufe den Schrank auf jeden Fall“.

Deshalb kommt es darauf an, was ausgemacht wurde.

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Deshalb kommt es darauf an, was ausgemacht wurde.

… aber nicht auf den genauen Wortlaut, wie du hier behauptet hast. Bin ich da jetzt irgendwie besonders schwer von Begriff, oder siehst du deinen Fehler wirklich nicht ein?

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… aber nicht auf den genauen Wortlaut, wie du hier behauptet
hast.

Du spaltest Haare, die gar nicht da sind. Es kommt drauf an, was ausgemacht wurde. Und da ist der Wortlaut schon wichtig. Nicht das, was jemand gedacht hat oder gewünscht oder erhofft.

Hallo!

Es wird nicht richtiger, wenn du dich wiederholst. Benvolio hat völlig recht. Das hat auch mit Haarspaltereien nichts zu tun, sondern ist so (sinnvollerweise) geregelt. Und das hier ist nunmal ein Rechtsforum.

Und es mag schon richtig sein, dass nicht unbedingt das maßgeblich sein muss, was gemeint ist, aber das hat auch niemand behauptet. Es kommt beim Vertragsabschluss auf den übereinstimmenden wahren Willen an, das ist klar eindeutig und unstrittig.

Gruß
Tom

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Auch hallo!

Und es mag schon richtig sein, dass nicht unbedingt das
maßgeblich sein muss, was gemeint ist, aber das hat auch
niemand behauptet.

Schon mal gut, dass das klar ist.

Es kommt beim Vertragsabschluss auf den
übereinstimmenden wahren Willen an, das ist klar eindeutig und
unstrittig.

Und das auch.
Nichts anderes habe ich behauptet/geschrieben. Also: Was soll daran falsch sein? Vielleicht ist ein „also eben doch“ zu kompliziert für manche.

Hallo!

Schön. Aber es kommt nicht auf den Wortlaut an, das ist der Punkt.

Gruß
Tom

Moin, moin,

Schön.

?

Aber es kommt nicht auf den Wortlaut an, das ist der
Punkt.

Richtig, deshalb hättet Ihr das Posting von Felix und mir auch mal lesen müssen.

lg
Richard