Ist diese Rechnung verjährt ?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

die Kaminkehrerfirma stellte mit Datum 31.12.2002 eine Rechnung über
folgende Leistungen zu:

  • Begutachtung und Bescheinigung nach Fertigstellung des Rohbaues am
    10.3.98
  • Überprüfung von Kaminen, Abgasanlagen und Lüftungseinrichtungen für
    die Aufstellung von Feuerstätten Gebühr Gasantrag am 29.10.97

Das Haus, zu dem diese Leistungen erbracht wurden, ist
zwischenzeitlich verkauft und m.E. müßten o.g. Ansprüche längst
verjährt sein. Dies teilte ich auch der Firma mit.

In einem Rückschreiben meint der Kaminkehrer nun, daß die 2-jährige
Verjährungsfrist deshalb nicht in Frage käme, weil die damals
vorhandenen Mängel noch nicht behoben waren. Er schickte als Beleg
die an den jetzigen Hauskäufer geschickte Schlußabnahme in Kopie mit.
Aus diesem Schreiben geht nochmals hervor, daß er in dem Bauvorhaben
einen errichteten Kamin und Lüftungsleitungen gem. § 13 Abs. 1 Ziffer
9 des Schornsteinfegergesetzes zur abschließenden Fertigstellung auf
ihre Benutzbarkeit überprüfte. Als Termin der vorgenommen
Schlußabnahme ist wiederum der schon in der Rechnung genannte Termin
10.3.98 genannt. Ferner führte er noch Mängel an, von einer weiteren
Überprüfung des Kamins ist mir aber nichts bekannt.

Sind o.g. Ansprüche nun verjährt oder wird die Verjährung ggf.
tatsächlich durch solche noch nötigen Folgearbeiten gehemmt? Oder
entscheidet schlicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Zahlungsvereinbarungen bzw. Stundungen wurden übrigens nicht
vereinbart.

Vielen Dank

Gruß

Ulrich

off topic
Moin Ulrich,

dieselbe Frage bereits nach 8 Stunden im gleichen Brett unter anderem Titel erneut zu stellen, verstopft das Brett und hilft Dir auch nicht weiter. Nix für ungut…

Gruß,
Tommy