Hallo, man stelle sich vor: Privatpersonen jeden Alters/Bildungsstandes möchten sich hin und wieder mit Hilfsdiensten etwas dazuverdienen. Aus diesem Grund lässt sie sich in die Kartei der Firam XY eintragen. Die Firma XY agiert als Vermittlungsagentur für Dienstleistungen/Hilfsdienste durch Privatpersonen. Das heißt, die ältere Frau Z sucht jemanden, der ihre Gartenhecken zurückschneidet, will aber keinen professionellen Gärtner (aufgrund der hohen Kosten) beauftragen. Firma XY nimmt alle relevanten Infos auf und sucht in ihrer Kartei eine passende Privatperson heraus, welche anschließend die Hecke schneidet und erhält dafür eine Vermittlungsgebühr. Inwieweit ist das legal? Wie viel dürfen diese Privatpersonen „selbständig“ arbeiten ohne dass die Firma XY sie versichern muss? Es gibt ja diverse Kleinanzeigenportale, in welchen sich Privatpersonen anbieten/gesucht werden um Arbeiten wie Rasenmähen, babysitten, Hunde ausführen, bügeln,… Gibt es hier Unterschiede, wenn diese sich die Aufgaben nicht selbst suchen sondern ein Vermittler tätig ist? Dass Arbeiten, wie Elektrotechniker sie machen, nicht von Privatpersonen durchgeführt werden dürfen, ist mir klar. Wäre ja Schwarzarbeit, oder? Wo ist denn die Grenze zwischen Schwarzarbeit und „Ich such mir einen privaten Babysitter/Helfer für den Garten“? Danke für ernsthafte Antworten und Einschätzungen!
Hallo!
Privatpersonen jeden
Alters/Bildungsstandes möchten sich hin und wieder mit
Hilfsdiensten etwas dazuverdienen.
„Hin und wieder“ ist ein dehnbarer Begriff - heißt das nun „wiederholt und regelmäßig“ oder „gelegentlich“? Davon hängt zum Beispiel ab, ob für Gärtnerarbeiten eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung bei einer Vermittlungagentur legt allerdings den starken Verdacht nahe, daß der Betreffende das in der Tat wiederholt und regelmäßig machen will.
Wo ist denn die Grenze zwischen
Schwarzarbeit und „Ich such mir einen privaten
Babysitter/Helfer für den Garten“?
Grob gesagt: Schwarzarbeit ist es, wenn dabei gegen geltendes Recht verstoßen wird.
- Auch wer etwas nur gelegentlich macht, muß es versteuern.
- Wer es regelmäßig macht, muß ein Gewerbe anmelden.
- Wer es regelmäßig für eine Person tut, muss ggf. Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
- Und wer z.B. ALG I oder II bezieht, muss die Einkünfte dem Amt angeben.
Gruß,
Max
Inwieweit ist das legal?
Wenn dass alles korrekt angegeben wird, ist es legal.
Wie viel dürfen
diese Privatpersonen „selbständig“ arbeiten ohne dass die
Firma XY sie versichern muss?
XY ist doch kein Verleiher! Also auch nicht der AG. XY ist nur Vermittler.
Es gibt ja diverse
Kleinanzeigenportale, in welchen sich Privatpersonen
anbieten/gesucht werden um Arbeiten wie Rasenmähen,
babysitten, Hunde ausführen, bügeln,… Gibt es hier
Unterschiede, wenn diese sich die Aufgaben nicht selbst suchen
sondern ein Vermittler tätig ist?
Eben der Unterschied des vermittelns. Damit ist sicher keine Gelegenheitsarbeit mehr gemeint, sondern wenn du jemanden damit beauftragst, dich zu vermitteln, ist anzunehmen, dass du an ständiger Arbeit interessiert bist. Der Vermittler will ja auch verdienen und das kann er nur, wenn er aktiv für dich den nächsten Job sucht. Das ist etwa so wie eine Auftragsbörse.
Dass Arbeiten, wie
Elektrotechniker sie machen, nicht von Privatpersonen
durchgeführt werden dürfen, ist mir klar. Wäre ja
Schwarzarbeit, oder?
Das kommt drauf an. Es gibt durchaus arbeiten die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden im privat Haushalt. In Unternehmen, darf dass das nur eine Elektrofirma.
Wo ist denn die Grenze zwischen
Schwarzarbeit und „Ich such mir einen privaten
Babysitter/Helfer für den Garten“?
Mit Schwarzarbeit hat das nur was zu tun, wenn die Gelder nicht versteuert werden. Jeder muss sie angeben. Dann ist es legal. Ob die einen oder anderen Gewerke ausgeführt werden, welche Fachleuten überlassen werden müsste ist was anderes. Das wäre nicht die Definition von Schwarzarbeit.
Danke für ernsthafte
Antworten und Einschätzungen!
Solche Portale gab es schon, wo die Beteiligten kein Geld bekamen, sondern Gutschriften zum eintauschen anderer privaten Dienstleistungen.
Bsp.: Teilnehmer A hat Teilnehmer B die Hecke geschoren und erhält 100 Digits. Irgendwann braucht A einen der die Küche tapeziert und das macht C, dafür verbraucht A seine Digits usw.
Ich meine das alle Portale wieder dicht gemacht haben. Die leute wollen eben doch Cash sehen nach BAT (Bar auf Tatze).
Was du machen willst ist so eine Art Nebenjob-Vermittlung. Aber es gibt schon myhammer usw. da tummeln sich auch Private.
Servus,
entscheidend für die Unterscheidung „Vermittlung von selbständig Tätigen / Anstellung und Überlassung von Arbeitnehmern“ ist, in welcher Weise die „Vermittelten“ organisatorisch in das Unternehmen eingegliedert sind.
Davon hängt u.a. ab, in welchem Umfang der „Vermittler“ für nicht fachmännisch oder ohne notwendige Qualifikation durchgeführte Arbeiten haftet, und auch, in welchem Umfang er für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haftet.
Es ist nützlich, die „Vermittlungsverträge“ vorab von einem Juristen prüfen zu lassen und darüber hinaus in jedem Einzelfall ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung anzuleiern.
Schöne Grüße
MM