Hallo!
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Wettbewerbsklausel:
Kündigt der Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren, so verpflichtet er sich in einem Umkreis von 100km kein Anstellungsverhältnis einzugehn, dass der bei XY ausgeübten Tätigkeit entspricht.
Weiteres steht nicht dazu. Kann das wirksam durchgesetzt werden, bzw. was bedeutet es für mich, wenn ich doch eine andere Anstellung eingehen möchte?
Vieln Dank schon mal!