Ist dieser Mietvertrag so in Ordnung?

Hallo,

meine Freundin und ich ziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung und haben vom Vermieter den Mietvertrag bekommen (und ihn zur Durchsicht mitgenommen). Es scheint ein Standard-Vertrag mit ein paar Änderungen zu sein, dazu habe ich ein paar Fragen:

  1. In der Wohnung befindet sich bereits eine EBK, die wir benutzen. Im Vertrag soll nun stehen, dass wir die Elektrogeräte ersetzen, wenn sie während der Mietdauer kaputt gehen. Ist das rechtens? Wir werden noch fragen wie alt die Geräte schon sind, aber die neuesten sind es sicher nicht mehr. Es könnte also jederzeit passieren, dass allein auf Grund des Alters etwas daran kaputt geht. Wie könnte man sich dahingehend absichern?

  2. Im Bad ist die Badewanne (inkl. Dusche) nur bis etwa Augenhöhe gefließt, danach folgen Tapeten. Ich passe beim Duschen natürlich auf aber kann nicht dafür garantieren, dass keinerlei Feuchtigkeit in die Tapeten geht. Wer haftet, falls es zu Schäden auf Grund der Feuchtigkeit kommt (selbstverständlich achten wir auf ausreichend Belüftung)

Ich habe den Mietvertrag mal hochgeladen und würde mich freuen, wenn jemand mal grob drüberschauen könnte (insbesonder die letzte Seite mit den Bemerkungen)

http://www.dropbox.com/gallery/872178/1/mietvertrag?..

Was sollten wir noch beachten?

Viele Grüße und Danke!

Hi
habe mir deinen ertrag mal kurz angeschaut, wenn auch nur die Paragraphen di mir wichtig waren und auch dir.
Da ich selbst auch Vermieter von 3 Wohnungen bin habe ich auch immer die gleichen Probleme gehabt wie du. Ich habe das so gelöst. Da die Verbrauchsgeräte aus der Natur der Dinge sich immer weiter entwickeln, wäre ich, wenn ich die Lösung, immer eine Reparatur wäre möglich, so denn sie machbar wäre, was ja alleine schon am technologischen Wandel und dem damit nicht weiter unterstützten Kundendienst der Hersteller scheitert dazu gezwungen meinem Mieter Jahr für Jahr immer die Schlechteste Lösung zu tragen. Das wären zu viel Stromverbrauch bei Waschmaschine Geschirrspüler und Kühl sowie Gefriergeräte. das ist nicht zumutbar und auch nicht haltbar. Zuem hätte ich langfristig immer den Stress das etwas nicht bestimmungsgemäß verwendet würde. daher vermiete ich die EBK Grundsätzlich ohne Geräte. die darf dann mein Mieter nach seinem Gusto kaufen. In deinem Fall sind die Geräte jedoch da. daher gibt es nur diese für alle Seiten befriedigende Lösung. Entweder alle Geräte schon gleich zu Anfang raus und durch deine neueren ersetzen oder die Geräte so pöapö so sie verrecken raus und ersetzten, wobei es klar sein muß dass du die kaputten Geräte nicht reparieren mußt und die neuen auch nie in das Eigentum des Vermieter übergehen.
Was anderes ist mir auch aufgefallen. Das mit den Abwasserrohren. Da gibt es die Regelung das alles was verstopft ist und in den sichtbaren Beeich des Rohrsystems fällt zu lasten des Mieters geht, wenn der Verschluß aber in den verbauten Bereich geht, dies zu Lasten des Vermieter geht. Schließlich kannst du ja auch nicht für einen Entscheidung haften die in der Vergangenheit ( zu klein gewählter Abwasserauslass z.B.in den 50er Jahren getroffen ), sowie einfach dem Zeitlichen Verfall betroffene Instalationen zu tragen hast.
Rede mit denen
Gruß Peter
noch ein Tipp als „Neu in einer Lebensgemeinschaft lebenden Menschen“ Mietverhältnisse sind wie Ehen… sie sollten harmonisch verlaufen und nicht von dem Gedanken getragen wie ziehe ich den einen schon von beginn an über den Tisch. denn diese Verträge können…, sollen auch lange halten

Gruß Peter

Hallo mariom,

vielen Dank für die Anfrage.
Ich versuche mit bestem Wissen und Gewissen die Frage zu beantworten.

Zur EBK und den dazugehörigen Elektrogeräten: Habt ihr für die EBK an den Vormieter einen Abstand gezahlt, d.h. die EBK gehörte dem Vormieter, ihr habt ihm diese sozusagen abgekauft, gehört also nicht dem Vermieter, dann würden die Reparaturen oder das Ersetzen der Elektrogeräte selbstverständlich an euch hängen bleiben, da es dann euer Eigentum wäre. Ist der Fall jedoch so, dass die EBK dem Vermieter gehört und solche sozusagen in jeder seiner vermieteten Wohnungen sind, dann obliegt dem Vermieter die Reparatur und das Ersetzen der Elektrogeräte, denn schließlich ist die EBK dann Eigentum des Vermieters, genau so, wie z.B. die Heizungsanlage. Auf jeden Fall nochmals mit ihm darüber reden und eventuell diesen Satz im Mietvertrag streichen lassen. Es würde ja sonst bedeuten, wenn ein E-Gerät kaputt geht, nicht mehr reparabel wäre, müsstet ihr für den Vermieter ein neues E-Gerät kaufen, welches ihr im Zweifel eines Auszuges nicht mitnehmen dürftet, obwohl ihr es bezahlt habt.
In Bezug auf das Bad: Mit dem Fliesenspiegel ist eigentlich soweit in Ordnung, die Höhe des Fliesenspiegels ist nirgendwo so richtig festgehalten und definiert, wie hoch dieser zu sein hat, daher haltet euch an die richtigen Lüftungsverhältnisse, dann kann sich daran niemand stören. Und falls ihr doch längere Zeit in dieser Wohnung sein solltet und die Tapeten im Bad Feuchtigkeitsschäden aufweisen bzw. nicht mehr ansehnlich sind, dann müsst leider ihr in gewissen Abständen renovieren bzw. tapezieren. Das fällt nicht in den Bereich des Vermieters. (Anmerkung: Es gibt auch noch Bäder u. Küchen, da gibt es noch nicht mal einen kl. Fliesenspiegel. Das kann ich aus Erfahrung sagen.)
Ansonsten ist der Mietvertrag, bis auf die EBK, soweit in Ordnung. Das mit der unter den Mietern auszumachenden Treppen- und Kellerreinigung ist insofern in Ordnung, wenn man dem zustimmt, denn das spart Betriebskosten. Nur darauf achten, wenn ihr mal nicht da seid, z.B. Urlaub oder auch krank seid, dann eine Vertretung besorgen oder den Nachbar nett darum bitten für dieses Mal die Reinigungszeit zu tauschen. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn, kann viel bewirken.
Ich hoffe, ich konnte eure Fragen zur Zufriedenheit beantworten. Falls ihr doch in Hinsicht mit der EBK nichts beim Vermieter erreicht, bitte mal beim Verbraucherschutz oder Mieterbund bzw. -verein nachfragen, dort sind Fachleute, die euch mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Ich wünsche euch viel Glück in eurer ersten gemeinsamen Wohnung.
Mit freundlichen Grüssen
1monchen

kannst ihn so unterzeichnen. ist ein veralteter formularmietvertrag und das ist gut für dich. wenn an den elektrogeräten was kaputt geht, besorgst dir von einem fachhändler ein angebot für ein neues zbd lässt dir bestätigen, dass es irreparabel ist (an alten elektroschrott wird eh nix repariert). weil du nur reparaturen zahlen sollst, geht dich neuanschaffubg nix an. im protokoll solltest du die anzahl und art der küchen- und badmöbel genau bezeichnen, damit dir am ende nicht mehr als was du übernahmst abverlangt wird. sonst ist die betriebskostenklausel veraltert und die schönheitsreparaturklausel rechtsunwirksam - beides zu deinen gunsten.

hallo…

also wenn ich das richtig sehe ist es ein standard miervertrag…
das mit den elektrogeräten ist eine verhandlungssache auf die ich mich NICHT einlassen würde…sie gehören zur küche oder er soll sie entfernen und ihr kauft euch selbst neue und könnt diese auch wieder mit nehmen.
oder er soll euch aus dieser Pflicht entbieten…außerdem ist es richtig erst mal abzuklären wie alt die geräte überhaupt sind…eigentlich liegt die verantwortlichkeit hier beim vermieter.
beim bad ist das wieder eine andre sache…viele bäder sind auch heute nur bis auf augehöhe gefliest…kauft euch die sogenannte elefantenhaut im baumarkt und streicht diese über die tapete…diese ist farblos .wasserfest und abwaschbar…dann seid ihr auf der sicheren seite.

wünsche euch viel glück
anita

Hallo,
zum Anhang Mietvertrag:
das man eine gemietete Wohnung im vorgefundenen Zustand wieder verläßt ist wohl selbstverständlich,allerdings seit Ihr nicht verpflichtet evtl. anfallende Renovierungsarbeiten von einer Firma durchführen zulassen.
Für die Instandsetzung aller mitgemieteten Geräte,Heizungsanlage-Durchlauferhitzer oder in Eurem Fall Geräte der EBK,ist der VM zuständig.
Zum Bad:für Feuchtigkeitsschäden bei normaler Nutzung ist auch der VM zuständig,aber man könnte die Wände z.B. mit Latex streichen,dann brauch man nicht ganz so vorsichtig sein.

MfG

Andrea

Hallo,

sich gegen altersbedingte Schäden an der EBK abzusichern dürfte schwierig sein. Wie will man den Nachweis führen? Einfacher ist es, im Schadensfall ein Gebrauchtgerät anzuschaffen. Wenn es sich um einen verursachten Schaden handelt, sollte man versuchen, ihn über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Dann bleibt es kostenneutral. Ich habe irgendwo gelesen, dass man sich als Mieter auch gegen Schäden am Mietobjekt versichern kann. Vielleicht einfach mal googeln.

Und bezüglich der Tapeten im Badezimmer gehe ich davon aus, dass sie ein paar TRopfen Wasser schon vertragen können.Allein der Dampf beim Duschen reicht auch nicht aus, um einen Schaden zu verursachen, wenn danach gründlich gelüftet wird.

VG

Hallo,

Was noch zu beachten ist, ist einfacher zu beantworten aber meiner Meinung nach ganz wichtig die entscheidende Frage (Schäden und funktion der Elektrogeräte protokollieren, alle Temperaturwähler aufdrehen und prüfen, ob sie ansprechen)
Ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll.
Ich zitiere aus der Süddeutschen Zeitung:
Mieter sollten bei der Überprüfung der Wohnung sehr sorgfältig sein und genau prüfen, ob alles in Ordnung ist: Gibt es Flecken im Teppich, Kratzer im Parkett oder tropfende Wasserhähne? Funktionieren die Jalousien und wird das Wasser im Badezimmer warm? „In der Praxis haben aber nur wenige Mieter den Nerv dazu, alles genau zu kontrollieren - die Wohnungsübergabe wird als reine Formalie betrachtet", sagt Ropertz. Viele Mieter meinten, dass man sich um kleinere Mängel auch einfach später kümmern könne. Nach der Übergabe kann der Vermieter aber bei allen Schäden, die nicht aufgenommen wurden, behaupten, dass der Mieter als Verursacher verantwort lich ist. Mieter und Vermieter sollten sich für die Übergabe Zeit nehmen und die Wohnung Raum für Raum gründlich durchgehen, rät auch Warnecke. Der Mieter sollte alle Steckdosen und Lichtschalter überprüfen, außerdem Installationsgeräte wie Heizung und Herd sowie die Fenster - und alle Mängel vermerken. Das alles passiert am besten bei Tag, denn sonst könnten bei schlechtem Licht Schäden eher übersehen werden.
und weiter.
Die im Protokoll festgestellten Mängel in der Wohnung berechtigen den Mieter später nicht mehr zu einer Mietminderung", sagt Kiau. Und für die bei Anmietung festgestellten und protokollierten Mängel könne der Vermieter keinen Schadenersatz fordern.

zu 2.
Was kann passieren. Schimmel wird der Vermieter auf fehlende Belüftung schieben. hat er dann wahrscheinlich auch recht. Wasserflecken wären möglich. Ich würde den Vermieter fragen, welche Farbe er verwendet hat. es gibt wasserfeste Farbe.

zu 1.
das ist schwieriger.
Eine Einbauküche gehört zur Mietsache.
Für Verschleiß haftet damit der Mieter nicht, für Beschädigung aber doch. Aus einer Internetseite: Das Bürgerliche Gesetzbuch befreit den Mieter von einer Verschleißhaftung. „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten“, heißt es in Paragraf 538 des BGB

Aber die Frage, ob im Mietvertrag oder durch eine zusatzvereinbarung die Elektrogerät aus der Mietsache herausgenommen werden können , wird - habe ich im Internet gekuckt - kontrowers und doch wieder nicht

In einem anderen Forum http://www.123recht.net/Ausschluss-der-Kostenbeteili…
habe ich folgenden Text gefunden:
Die Frage ist hier im Forum schon mehrfach kontrovers diskutiert worde.
Dabei vertrete ich die Auffassung, dass so eine Vereinbarung unwirksam ist. Meine Begründung ist, dass eine Leihe (unentgleltiche Überlassung) in Zusammenhang mit einem Mietvertrag nicht zulässig ist.
Wenn man so etwas zulassen würde, dann könnte der vermieter ja auch auf die Idee kommen, weitere Gegenstände in der Wohnung nicht zu vermieten, sondern zu verleihen und damit Instandhaltungskosten auf den Mieter abzuwälzen.
Aber selbst, wenn man zu dem Schluss kommt, dass die Leihe zulässig wäre, dann ist es immer noch nicht zulässig, die Rückgabe in funktionsfähigem Zustand zu verlangen. Bei einer Leihe ist der Entleiher nicht verpflichtet, Schäden zu reparieren, die auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückgehen (§ 602 BGB).
Das heißt also: wenn der Vermieter euch die Geräte zur Reparatur überlässt, sind sie nicht in der Miete enthalten, er überlässt sie euch kostenlos.

In einem Vermieterforum http://www.meineimmobilie.de/forum/allgemeines/altes… wurde das auch diskutiert. Das Problem für Vermieter ist - ich bin auch eine - ist, dass eine EBK mit Geräten hohe Kosten verursachen kann und dass deshalb ein Vermieter Interesse daran hat, speziell die Geräte aus der mietsache irgendwie herauszunehmen. Die Lösung ist für manche Kostenloses Überlassen sprich Leihen. Für Leihen gilt aber auch lt BGB § 602
Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

Zusammenfassend meine Meinung: die Einbauküche ist Teil der Wohnung. Es geht nur um die Geräte. Sind sie Teil der Mietsache, ist die Klausel unwirksam, sind sie kostenlos geliehen - ihr würdet dann dafür keine Miete zahlen, ist sie auch unwirksam.
Also ich bin der Meinung die Klausel in eurem Mietvertrag ist nicht rechtens. Ich würde nach dieser Recherche - war interessant für mich als Vermieterin - eine solche Regelung nicht schreiben.

Ist die Frage, was ihr jetzt tun sollt.
Ihr könntet darauf setzen, dass die Geräte nicht kaputt gehen. Übrigens die Temperaturwähler und Abflussrohre können meiner meinung nach in keinem fall so in der Vereinbarung stehen bleiben. Temperaturwähler sind notwendig für die Heizkostenabrechnung. Abflussrohre sind ins Haus eingebaut oder sind dieRohre unter der Spüle gemeint? Für beides wie für alles in der wohnung ist eine Ersatz oder eine Reparatur nur im Fall einer durch euch verursachten Schaden - Ihr habt es zertrümmert, ein Loch hineingeschlagen, weggeschmissen , mutwillig zerkratzt usw.- zwingend. Dann ist es eben kein „vertragsgemäßer Gebrauch“.
Ihr könntet darauf setzen, dass ihr bei einem Schaden an den geräten vor Gericht Recht bekommt und die Klausel so stehen lassen. Denn es gilt lt. Mietrecht: „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“. Und bei Verträgen sind - meiner kenntnis nach - unwirksame Vereinbarungen einfach unwirksam ohne dass das bei Vertragsschluss offenbart werden werden muss - müsste aber nochmals recherchiert werden.
Ihr könntet beim Schadensfall die Geräte ersetzen, dem Vermieter mitteilen, dass ihr die alten Geräte in den Keller gestellt habt und bei Auszug die neuen Geräte mitnehmen und die alten wieder einbauen. Dann gäbe es evtl. auch einen Rechtsstreit um die Kaution.
Ihr könntet natürlich auch gleich mit dem Vermieter sprechen - läuft allerdings evtl auch auf einen (Rechts)streit hinaus.
Wie Ihr es macht, müsst Ihr entscheiden.

Diese Überlegungen sind allerdings meine Meinung nach besten Wissen und Gewissen. eine Rechtsauskunft ist es nicht. Die anderen Teile des Mietvertrages habe ich nicht angeschaut.
Viel Glück Elfriede

Ohne den hochgeladenen Mietvertag zu lesen, sollten Sie selber eine neue Küche auf Ihre Kosten anschaffen und einbauen lassen, wenn Sie wert auf die Gewährleistung für Geräte legen. Der vermieter kann die Ersatzbeschaffung defekt werdender Geräte qua Mietvertag auf Sie als Mieter abwälzen. Sofern Sie das klar definierte Wannenbad nur zum Bade nutzen und sich sitzender Weise in der Wanne abduschen, kann die Tapete keinen Schaden nehmen. Duschen Sie hingegen im Stehen, ist eine übermäßige Durchfeuchtung der oberhalb der Fliesen gelegenen Wandbereiche nicht zu vermeiden. Sie sind in solchem Falle für die zwangsläufige Schimmelbildung aufgrund des nicht sachgemäßen Gebrauchs des Wannenbdes verantwortlich.

Ciao Mariom,

hab den MV nicht komplett durchgesehen. Persönliche Erfahrungen zu Einbauküchen hab ich nicht, bin da kein großer Fan.

Mir erscheint der Vertrag als fair. Schon das der Vermieter nicht zickt, wenn ihr den Vertag mitnehmen wollt ist ein gutes Zeichen … ;o)

EBK: Im Vertrag steht nicht, dass ihr Geräte ersetzt, sondern, dass ihr für die Reperaturen aufkommt. Das ist durchaus bei Gastherme etc durchaus normal. Manchmal gibt es noch eine Kappungsgrenze (zB: bis 150€) Wenn an einem geleasten Auto was kaputt geht, dass nicht durch die Hersteller Gewährleistung gedeckt wird, zahlt auch der Mieter. Ich verstehe den Vertrag so: Sollte die Glühbirne im backofen kaputt gehen, zahlt ihr. Gibt der Kühlschrank einfach seinen Geist auf und lässt nicht rearieren oder die Rep übersteigt den Kauf eines neuen Gerätes, dann wird es der Vermieter auf seine Kosten ersetzt. Er bleibt ja auch in seinem Besitz. Würde er dies nicht tun, dann könntet ihr die Miete reduzieren, da die EKB teil des Mietgegenstandes ist. Er müsste sich Scheint fair. Optinal bleibt immer Streitpotential, man kann nicht alles ausschliessen. Wenn das Ceranfeld kaputt geht, weil ihr was drauffallen lasst, dann gibts dafür eine Haftpflicht, schliesslich habt ihr fremdes Eigentum beschädigt.

Bad: Hast Du sorge vor Spritzwasser oder Wasserdampf/Feuchtigkeit? Spritzwasser sollte vermieden werden. (sachgemäße Verwendung der Mietsache). Vor Feuchtigkeit schützt nur entsprechendes Lüften. Wände und tapeten nehmen Feutigkeit auf und geben sie aber auch wieder ab. Klingt nicht so dramatisch. Viell ist auch eine Feuchtigkeitssperre unter der Tapete. Kannst ja nachfragen.

Grundweg klingt alles sehr gut. Glükwunsch zur neuen Wohnung!

g, mar

Hallo,

bei handgeschriebenen Ergänzungen wäre ich ganz
vorsichtig.

Reparaturen gehen normalerweise zu Lasten des Vermieters(ausser Kleinreparaturklausel)und Abflussrohre besonders (da sie nicht
dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen)

Desweiteren muss niemand seine Wohnung durch einen Fachmann renovieren lassen, es muss nur fachmännisch
(also ordenlich)ausgeführt sein.

Eine handschriftliche Regelung, von Euch unterschrieben, könnte aber zu Problemen führen, da
dies dann u.U. als Individual Regelung gilt.

Also entweder so akzeptieren, Klauseln streichen oder andere Wohnung suchen.

Grüße

Fazit
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise. Wir haben uns letztendlich entschieden, die Wohnung gar nicht zu nehmen weil es bereits vor Vertragsabschluss Streit mit den Vermietern gab (die ja unter uns gewohnt hätten).

Beim nächsten Mietvertrag werde ich mir diese Diskussion nochmal ausführlich durchlesen

Ist dieser Mietvertrag so in Ordnung?
von mariom , 14.05.2011 22:54

hallo,

die det. Überprüfung eine Mietvertrages würde ich in die Hände eines RA legen.

aus meiner Laien Ansicht so viel:
zu 1.)
rechtens ist alles was im Mietvertrag einvernehmlich vereinbart wird, sofern es nicht gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstösst. Für die Nutzung einer gebrauchten EBK könnte so zum Bsp eine mtl. Nutzungsgebühr vereinbart werden. Müßtet Ihr mal über eine gewisse Laufzeit hochrechnen. Mietet Ihr „möbliert“ l äge die Instandhaltung/Funktionstüchtigkeit beim Vermieter, der ebenfalls Geld für die Nutzung erhält. Wichtiger wäre es den Wert der Küche (inkl. Elektrogeräten) bei Einzug von beiden für beide Parteien verbindlich im Mietvertrag festzuhalten. Wäre auch bei einer sofortigen oder Teilzahlungsablösung durch den Mieter sinnvoll. Alternativ wäre eine Vermietung ohne EBK denkbar, was der Vemieter vermutlich nicht macht. Also eine mtl. Zahlung bis zur festgelegten Zeitwerthöhe der EBK wäre ok, danach gehört die Küche aber euch und ihr müßtet alles in Stand halten und sdie EBK bei Auszug auch „mitnehmen“. Also Zeitwert festellen und auf x-Monate als Aufpreis zum Mietpreis abzahlen wäre ok. Die Übernahme der Instandhaltung für Fremdeigentum würde ich nicht akzeptieren.
zu 2.)
meiner Ansicht nach haftet der Mieter, zumal ihm (euch) der Umstand bei Einzug bekannt war. Ihr könntet aber versuchen mit dem Vermieter (ev. auch ohne ihn) Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wie z.B. die vorh. Tapete mit einer Wasserfesten Tapete übertapezieren oder mit einer (ev. klaren) Latexfarbe wasser dicht machen. ev. gibt es Folien zum Aufkleben. Hängt auch bischen davon, was Ihr investieren wollt oder könnt.
Ich hoffe ich konnte ein bischen helfen
gruss
microrman

Mmh, scheine die Frage übersehen zu haben und bitte um Entschuldigung. Die Frage hat sich sicher erledigt!?

Ich bitte um Entschuldigung, das ich erst heute antworte. War länger abwesend. Ich denk mal Euer Problem ist erledigt.
Aber trotzdem eine Antwort:
Wenn die Küche mit vermietet ist, ist auch die Instanthaltung Vermietersache.
Und zum Bad: das war mal so üblich, so zu fliesen.
Und da bildet sich immer was auf der Kante.
Enteder, selber, hoch fliesen.
Oder in dem Bereich einen Duschforhang antackern.