Hallo und guten Tag
Kann mir jemand Auskunft geben, ob nachfolgender Satz falsch ist.
„Basierend auf unsere Untersuchung kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.“
Konkret geht es um den Satzteil „unsere Untersuchung“. Danke und allen ein gutes 2005.
Ron
Hallo Ron,
Kann mir jemand Auskunft geben, ob nachfolgender Satz falsch ist.
ja, ist er.
„Basierend auf unsere Untersuchung kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.“
Um mit dem rein grammatikalischen Aspekt anzufangen. Es muss heißen:
„Basierend auf unserer Untersuchung kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.“
Der Grund dafür ist, dass „basieren auf“ vom Dativ gefolgt ist und nicht vom Nominativ (Frage: Auf wem oder was basiert etwas?). Damit ist der Satz zwar grammatisch, aber trotzdem meines Erachtens gruseliges Beamtendeutsch (doppelte Verneinung). Ich würde den Satz wie folgt formulieren:
„Unsere Untersuchung hat ergeben, dass er sich korrekt verhalten hat.“
Gruß
Christopher
Hallo Ron,
also meines Wissens müsste es „basierend auf unserer Untersuchung…“ lauten.
Gruss
Petra
AARRGGHH!!!
Hallo!
Um mit dem rein grammatikalischen Aspekt anzufangen. Es muss
heißen:„Basierend auf unserer Untersuchung kann ihm kein
Fehlverhalten nachgewiesen werden.“
Jo, so ist’s.
Der Grund dafür ist, dass „basieren auf“ vom Dativ gefolgt ist
und nicht vom Nominativ (Frage: Auf wem oder was basiert
etwas?). Damit ist der Satz zwar grammatisch, aber trotzdem
meines Erachtens gruseliges Beamtendeutsch (doppelte
Verneinung). Ich würde den Satz wie folgt formulieren:„Unsere Untersuchung hat ergeben, dass er sich korrekt
verhalten hat.“
Das mag ja noch so schöne Sprache sein, aber es ist falsch! „Es kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden“ bedeutet nun einmal „es kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden“ und nicht „er hat sich korrekt verhalten“.
Das ist keine Haarsplaterei und kein grausiges Beamtendeutsch, sondern schlichte Logik.
Hallo worldwidefab,
Das mag ja noch so schöne Sprache sein, aber es ist falsch!
beruhige Dich, wir wissen beide nicht, wie der Sachverhalt aussieht, der beschrieben werden soll. Deine Anmerkung ist wichtig, aber einfach „Faaaalsch!“ ins Plenum zu brüllen, steht Dir, glaube ich, auch nicht zu.
„Es kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden“ bedeutet
nun einmal „es kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen
werden“ und nicht „er hat sich korrekt verhalten“.
„Es kann ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden“ bedeutet entweder „Der gute Mann hat nachweislich alles richtig gemacht“ oder „Die Sau hat bestimmt einen Fehler gemacht, aber wir haben ihn nicht zu fassen gekriegt“. Für beide Sinnrichtungen gibt es plastischere Formulierungen als die erstgenannte. Es kann doch nicht sein, dass es keine Formulierungen gibt, die sowohl wasserdicht als auch gut zu lesen sind.
Gruß
Christopher
Haarspalt
Hallo Christopher,
Das mag ja noch so schöne Sprache sein, aber es ist falsch!
beruhige Dich, wir wissen beide nicht, wie der Sachverhalt
aussieht, der beschrieben werden soll. Deine Anmerkung ist
wichtig, aber einfach „Faaaalsch!“ ins Plenum zu brüllen,
steht Dir, glaube ich, auch nicht zu.
Ob es sachlich falsch ist, ist tatsächlich von uns nicht zu beurteilen. Dass Dein implizites „ist gleich“ falsch ist, bleibt aber Tatsache. Denn wwf:wink: hat natürlich recht, dass „kein nachweisbares Fehlverhalten“ nicht eindeutig ersetzbar ist mit „korrekter Handlung“.
Es kann doch nicht sein, dass es keine
Formulierungen gibt, die sowohl wasserdicht als auch gut zu
lesen sind.
Leider ist es tatsächlich so, dass eine Fachterminologie (und dieser Satz stammt aus der juristischen „Fachsprache“) nicht immer schönes Deutsch ergibt. Wer jemals Recht studiert hat, der weiß, wie wortklauberisch die Juristen jeden Text zerpflücken. Das gilt aber für jede Fachsprache, bei der es schließlich um Korrektheit und nicht um sprachliche Schönheit geht…
Grüße
Jürgen
Hallo Diskutanten,
alldieweil Weihnachten paar Tage vorbei ist und Ostern noch eine Weile bis hin, könnte man in Erwägung ziehen:
„Wir finden keine Schuld an ihm.“
Was ziemlich klassisch ist, aber auch dazu gereichen könnte, der Lektüre des Textes einen Hautgout von Ungewohntem zu geben.
Als Fachterminus gehörte dieses allerdings genauso in die (beileibe nicht in jeder Hinsicht glücklichere) Vergangenheit wie das weiland Amtsgericht zu Laupheim, welches im Zuge einiger Reformen aufzulösen vergessen worden war, und an dem es einen salomonischen Richter gab, der den Parteien schon mal solche Bußen auferlegte wie das Schreiben von „Strafarbeiten“, im Sinn von 50mal „Ich will nie mehr den Leipertinger Karl öffentlich ins Gesicht schlagen, bloß weil er meiner Frau nachsteigt“ (salomonisch, weil bei der Verlesung des Textes beide Parteien, sowohl diejenige der bewiesenen als auch diejenige der bloß vermuteten und nicht strafbaren Tat auf ihre Art zu ihrem „Recht“ kommen)…
In diesem Sinne
MM