Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein
Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für
einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt. 6 Monate vor Vertragsende
verlegt er seinen Betrieb ins Ausland (in der nahe gelegenen Schweiz) und
kündigt den Telefonvertrag daher vorzeitig. Er wohnt weiter in der Wohnung,
zahlt die Rechnungen nicht mehr und der Anschluss wird gesperrt. Die
Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht und übergibt ihren
Forderungsbetrag an ein Inkassobüro.
Frage:
Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung? Wie gesagt wurde
der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, jedoch mit der
gewerblichen E-Mail-Adresse. Auch gab der Kunde mündlich stets an, den
Anschluss beruflich zu nutzen. Dies geht auch aus der Vielzahl der
Telefonverbindungen und den hohen Kosten hervor.
Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in
Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat
das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?
Nachzulesen in § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Hat er? Dazu sollte er mal schauen, was für ein Vertrag das denn nun war. Verträge für Betrieb und Privat unterscheiden sich bei den mir bekannten Anbietern.
„Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein
Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für
einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt“
Ist aber eigentlich eh alles egal, weil Kind im Brunnen. Hätte er gekündigt, hätte er vielleicht auch erfahren, was der Anbieter von der Sache hält.