Ist dieser Telefonvertrag vorzeitig kündbar?

Guten Tag

Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein
Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für
einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt. 6 Monate vor Vertragsende
verlegt er seinen Betrieb ins Ausland (in der nahe gelegenen Schweiz) und
kündigt den Telefonvertrag daher vorzeitig. Er wohnt weiter in der Wohnung,
zahlt die Rechnungen nicht mehr und der Anschluss wird gesperrt. Die
Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht und übergibt ihren
Forderungsbetrag an ein Inkassobüro.

Frage:

Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung? Wie gesagt wurde
der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, jedoch mit der
gewerblichen E-Mail-Adresse. Auch gab der Kunde mündlich stets an, den
Anschluss beruflich zu nutzen. Dies geht auch aus der Vielzahl der
Telefonverbindungen und den hohen Kosten hervor.

Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in
Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat
das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?

Hallo,

es gibt viele solcher Fälle im INet nachzulesen.

Stark vereinfacht: Was kann das Telefonunternehmen dafür, dass ein Kunde (ob nun gewerblich oder privat) umzieht?

Einzige denkbare Chance: Selber Anbieter bietet am anderen Standort auch Anschlüsse an.

Abgesehen davon ist die gewerbliche Nutzung privater Verträge/Tarife unter Umständen sogar verboten laut jeweiliger AGB.

Ro

Hallo,

Vermutlich nicht.

Natürlich.

Gruß,
Steve

Nachzulesen in § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Wenn ich richtig gelesen habe, wohnt der Vertragsnehmer aber immer noch am selben Ort wie zu Vertragsbeginn.

Ist er doch gar nicht.

Jau, aber der Betrieb ist umgezogen.

Stimmt. Aber der war ja nie Vertragspartner.

Wer ist denn Vertragspartner bei einem Vertrag, den ein Einzelkaufmann für seinen Betrieb, aber unter seinem Namen abschließt?

Hat er? Dazu sollte er mal schauen, was für ein Vertrag das denn nun war. Verträge für Betrieb und Privat unterscheiden sich bei den mir bekannten Anbietern.

„Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein
Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für
einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt“

Ist aber eigentlich eh alles egal, weil Kind im Brunnen. Hätte er gekündigt, hätte er vielleicht auch erfahren, was der Anbieter von der Sache hält.

Da hast Du auf jeden Fall recht!