Ist dieses Angebot legal?

Hallo,

ich habe eben dieses Angebot hier bei Ebay gefunden:

http://cgi.ebay.de/Sex-Lick-das-teuerste-digitale-Bi…

Dort ist ein digitales Bild abgebildet (angeblich das teuerste der Welt). Für 3 Millionen Euro!!!

Geht das überhaupt? Ich meine, ein digitales Bild hat ja gar keinen Wert (in dem Sinne). Zum Beispiel kann ich einfach das Bild aus dem Ebay-Angebot rauskopieren.

Ist das rechtlich in Ordnung?

Geht das überhaupt?

Wieso soll es nicht gehen?

Ich meine, ein digitales Bild hat ja gar
keinen Wert (in dem Sinne).

Wie kommst du auf diese gewagte These?

Zum Beispiel kann ich einfach das
Bild aus dem Ebay-Angebot rauskopieren.

Ist das rechtlich in Ordnung?

Wenn du es aus dem Angebot rauskopierst und anderweitig verwendest oder veröffentlichst, bist du ganz schnell beim Uhrheberrechtsverstoß. Also alles andere als in Ordnung.

Hallo,

Geht das überhaupt? Ich meine, ein digitales Bild hat ja gar
keinen Wert (in dem Sinne).

Wie Kunst und deren Wert definiert sind ist ein schwieriges Thema. Ein Bild - auch ein digitales - ist immer nur soviel Wert, wieviel einer bereit ist, dafür auszugeben. Das Bild Mona Lisa besteht auch nur ein einer alten Leinwand und paar Gramm Ölfarbe. Dies bekommst du in jedem Bastelladen - und zwar NEU!!

Ist das rechtlich in Ordnung?

Einzig die Bezeichnung „teuerstes Bild der Welt“ könnte als verbotene Superlativwerbung eingestuft werden. Weil meine digitalen Bilder würde ich sogar für nochmehr als 3.000.000 Euro verkaufen!!! :smile:

Besten Gruß
Falke

Hallo,

da fällt mir prompt eine Anschlußfrage ein:

Nehmen wir an, ich besitze ein Kunstwerk eines zeitgenössischen Künstlers und möchte es „verflüssigen“. Gibt das auch Probleme mit dem Urheberrecht?

Vielen Dank und viele Grüße
Sahne

Na Sahne,

du bekommst doch nicht deswegen Probleme mit dem Urheberrecht, weil du Eigentum verkaufen willst, das andere gemacht haben! Dann wär es bald nix mehr mit An- und Verkauf.

Das ebay-Angebot fällt wohl mehr unter Satire - freiwillig oder nicht. Solange ebay diese Scherzeinlagen duldet - was ich durchaus begrüße - ist das erstmal okay.

Sollte tatsächlich gerade ein Mensch 2 oder 3 Mio. € übrig haben und glauben, er könnte hier was Tolles erwerben, dann würde ich in diesem Fall doch vermuten, dass dieser Handel wegen Sittenwidrigkeit anfechtbar wäre.

Andererseits… Der Käufer hätte die viele Kohle dann auch nicht verdient…

Gruß!

Horst