Ist dieses Wort schreibgeschützt

Ist das wirklich so: Ist Seeräuber schreibgeschützt?

„Ich bin Kapitän Kerngesund. Jeder kennt mich mit meinem Getreidefrachter. Die Seeräuber hier haben mein Schiff gekapert und mich gefangen genommen.

Da müssen Sie einen neuen Namen finden, der Begriff „Seeräuber“ ist geschützt.

Nein. „Seeräuber“ ist ein allgemein gebräuchlicher Begriff, ähnlich wie „Pirat“.
Gruß,
B.

Moin,

Da müssen Sie einen neuen Namen finden, der Begriff
„Seeräuber“ ist geschützt.

sagt wer?!

Gandalf

Hallo Stoffel,
zuerst dachte ich ja, Überreste hat sich einen neuen Nick zugelegt oder eine neue Persönlichkeit abgespaltet. Okay, Deine Vika sagt etwas Anderes. Da bin ich erst einmal beruhigt …

Zunächst einmal: „schreibgeschützt“ sind nicht Worte, sondern Dokumente oder Dateien - d.h. da wird durch bestimmte Einstellungen am Computer dafür gesorgt, dass sie nicht verändert oder überschrieben werden können.

Dann gibt es einen rechtlichen Schutz - allerdings nicht für Begriffe, sondern für Marken oder Warenzeichen. So hat die Firma Schloß Göhrde GmbH „Seeräuber“ als sog. Wortmarke in der Nizza-Klasse 19 eintragen und schützen lassen. Diese Klasse gilt für Fleisch, Fisch, Fischprodukte, Geflügel und Wild, Fleischextrakte sowie konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse. Die Schloß Göhrde GmbH hat damit das alleinige Recht, Produkte aus dieser Klasse unter dem Namen (der Marke) „Seeräuber“ zu verkaufen. Sie hat aber nicht das Recht, z.B. einem Hersteller von Augenklappen zu verbieten, diese unter dem Markennamen „Seeräuber“ zu verkaufen - das ist eine andere Nizza-Klasse (übrigens so genannt, weil das entsprechende Abkommen 1957 im schönen Nizza getroffen wurde). Schon gar nicht kann sie irgendjemandem verbieten (oder ihn dafür zur Kasse bitten), das Wort „Seeräuber“ zu benutzen, wenn es überhaupt nicht als Warenbezeichnung zum Zweck des Verkaufs benutzt wird - wenn also keine Produktseeräubereipiraterie damit betrieben wird. Ich glaube, da hat Dich jemand kräftig auf den Arm genommen.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hi, Kann mich der ausführlichen Antwort von Tychiades nur anschließen. Wäre aber auch interessant zu wissen, wer Dir diese Auskunft und vor allem in welchem Zusammenhang gegeben hat. LG Julchen

Ich kann mir nicht denken, dass alltäglich gebrauchte Wörter wie etwa das Wort „Seeräuber“  urheberrechtlich geschützt sind oder sein dürfen! Dann würden wir ja alle jedesmal mit einem Bein im Knast stehen, sobald wir so ein Wort aufschreiben oder gar aussprechen.

Ansonsten könnte sich so ein Cleverle ja gleich allgemein gebräuchliche Wörter schützen lassen wie etwa „Du, „Ich“ oder Bier“ und jedesmal Cash einfordernen, sobald dieses ausgesprochen oder aufgeschrieben wird. Das hätten manche Leute gern!

Aber as kann nicht der Geist des Urheberrechtsschutzes sein und ist es auch nicht!
Ich glaube, es gibt sogar ein Gesetz dagegen.
Und falls nciht, müsste schleunigst eines geschrieben werden!

Du kannst und darfst also so oft „Seeräuber“ schreiben, wie du willst.
Es wird dich niemand verklagen, der bei Verstand ist!
Und falls doch, wird er den Prozess grandios verlieren!

Anders mag es mit irgenwelchen Wortneuschöpfuungen ausschauen.
Aber auch hier müsste eigentlich im Vorfeld geprüft werden, ob das schon mal da war, ähnlich, als wenn jemand eine neue Konstruktion zum Patent anmeldet.

Ich kenne das Wort „Seeräuber“, seit ich denken kann.
Insofern muss das eh schon recht alt sein.

Hallo,
ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort, war viel auf Reisen.
Von wem stammt die Aussage, dass Seeräuber geschützt sei?
Das Wort steht im Duden, ist auch nicht als Markennamen oder dergl. markiert.
LG