Ist dieses Zeugnis wirklich 'gut'? (Etwas länger)

Hallo www´ler,

ein guter Bekannter bat mich um Rat zu folgendem Zeugnis:

_Arbeitszeugnis

Herr xyz, geboren am , trat am 00.00.0000 als Montageschlosser in unsere Firma ein.

In seiner Tätigkeit als Montageschlosser arbeitete
Herr xyz im Bereich Montage an folgenden Systemkomponenten:

  • Kabelkanäle
  • Schaltgerätegerüste
  • Bremsgeräteeinheiten

Herr xyz arbeitete selbständig nach Zeichnungen und war in der Lage Arbeitsvorgänge technologisch umzusetzen. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben dank seines Fachwissen zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Wir haben ihn als einen fleißigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt. Herr xyz war ausdauernd und belastbar und konnte sich auf neue Aufgaben einstellen. Er war pflichtbewusst und zuverlässig.

Zusammenfassend bescheinigen wir Herrn xyz gute Leistungen.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.

Das Ausscheiden von Herrn xyz erfolgte betriebsbedingt.

Wir danken Herrn xyz für seine guten Leistungen und bedauern seinen Weggang._

Vielleicht sehe ich Haken wo keine sind, aber irgendwie sagt mein Bauch; da stimmt etwas nicht.

Begründungen:

… trat in unsere Firma ein.
(Wirkt auf mich wie ein Fremdkörper, gehörte irgendwie nicht dazu?)

… arbeitete selbständig nach Zeichnungen und war in der Lage…
(Musste permanent an die Hand genommen werden, hatte keine Ideen?)

… ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit
(normal eine gute Bewertung, aber wird diese durch die vorangegangen Aussagen nicht ausgehebelt?)

… als einen fleißigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt
(bis er einen unbefristeten Vertrag erhalten hat. Danach gings bergab?)

… Das Ausscheiden von… erfolgte betriebsbedingt
(da fehlt mir das Datum, auch gibt es da bessere Formulierungen.)

… und bedauern seinen Weggang
(gut das er endlich weg ist?)

Noch ein Hinweis zum besseren Verständnis:
Betroffene Person hat auf eine zum 31.05.2005 ausgesprochene betr. bedingte KD eine KD-Schutzklage erhoben und nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung nunmehr endlich sein Zeugnis bekommen.

Wie schon angesprochen besteht selbstverständlich die Möglichkeit das ich da etwas hineininterpretiere was so, von AG Seite, nicht angedacht ist.

Für Eure Meinungen bin ich sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
strangerone

Hi stranger one,

Du hast die Pferdefüße richtig erahnt. Ich sehe das Zeugnis auch nur als mittelprächtig an. Gute Leistungen müssen über den Grünen Klee gelobt werden, je übertriebener, desto besser. Und: Was nicht erwähnt wird - war auch nicht.

Herr xyz arbeitete selbständig nach Zeichnungen und war in der
Lage Arbeitsvorgänge technologisch umzusetzen.

…wenn er wollte, wahrscheinlich wollte er aber nicht immer?!

Er hat die ihm
übertragenen Aufgaben dank seines Fachwissen zu unserer vollen
Zufriedenheit erfüllt.

D.h. befriedigend. Besser klingen: „stets“ zu „unserer vollen (=gut) bzw. vollsten (=sehr gut)Zufriedenheit“

Wir haben ihn als einen fleißigen und
gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt.

Ein wirklich guter Mitarbeiter ist „stets“ fleißig usw.

Herr xyz war
ausdauernd und belastbar und konnte sich auf neue Aufgaben
einstellen.

Hat’s bloß nicht immer gemacht!

Er war pflichtbewusst und zuverlässig.

Manchmal oder immer oder wann?

Zusammenfassend bescheinigen wir Herrn xyz gute Leistungen.

Also im Großen und Ganzen nur befriedigende Leistungen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war
einwandfrei.

Aber wohl nicht „stets“ und „immer“!

Das Ausscheiden von Herrn xyz erfolgte betriebsbedingt.

Richtig, das Datum ab wann, und vielleicht noch Details, warum man gerade so einen guten Mann ziehen lassen mußte!

Wir danken Herrn xyz für seine guten Leistungen und bedauern
seinen Weggang.

Komisch, er wurde doch gegangen!? Ganz wichtig: „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ fehlt; ohne diese Floskel ist das Bedauern über den Weggang nicht wirklich echt.

Vielleicht sehe ich Haken wo keine sind, aber irgendwie sagt
mein Bauch; da stimmt etwas nicht.

Nun ja, wenn der Mann wirklich „gut“ war, dann stimmt das Zeugnis nicht.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

vielen herzlichen Dank für Deine offene, ehrliche und umfangreiche Antwort. Was deine abschließende Frage betrifft, so beantworte ich diese wie folgt:

Die betroffene Person hat tatsächlich ein gutes bis sehr gutes Zeugnis verdient!

Die derzeit vorliegende Version verstehe ich mehr als versteckte Retoure, unter Bezugnahme der angeführten KD-Schutzklage.

Abschließend nochmals meinen Dank!

Gruß
strangerone

Hi,

Wir danken Herrn xyz für seine guten Leistungen und bedauern
seinen Weggang.

Komisch, er wurde doch gegangen!? Ganz wichtig: „Wir wünschen
ihm für die Zukunft alles Gute“ fehlt;

noch besser ist es wenn ihm „privat“ UND beruflich alles Gute gewünscht wird (Reihenfolge weiß ich grad nicht).

J~

Hallo in die Runde.

Die betroffene Person hat tatsächlich ein gutes bis sehr gutes
Zeugnis verdient!

Die derzeit vorliegende Version verstehe ich mehr als
versteckte Retoure, unter Bezugnahme der angeführten
KD-Schutzklage.

Das sagt man als Aussenstehender leicht. Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Evtl. führt das Erstreiten eines besseren Zeugnisses zum Erfolg.
Die SZ hatte auch irgendwo eine Bewertung der sog. Floskeln. Siehe http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/… (falscher link…)

HTH
mfg M.L.