Ist digitale Abgabe der Einkommenssteuererklärung Pflicht?

HAllo Community,
folgender Sachverhalt: Ehepaar zusammen veranlagt, er selbstständig mit einem JAhresgehalt von 0 € schon seit mehreren Jahren, sie angestellt mit normalem Lohnsteuerabzug.
letztes Jahr haben sie die Steuererklärung in Papierform abgegeben und bekamen vom FA gesagt, dass sie die Erklärung in digitaler Form (also über das ELSTER- Portal) abgeben müssen, also wenigstens ab nächstes Jahr.
Nun steht in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung:… ist elektronisch zu übermitteln, wenn Einkünfte… aus selbstständiger Arbeit erzielt werden. diese Pflicht greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410€ nicht übersteigen.
Wie ist das zu verstehen. Muß das Ehepaar elektronisch abgeben?
Gruß pucky

Servus,

nicht die Anleitung zählt, sondern das Original - § 25 EStG.

Darin wird verwiesen auf § 2 Abs 1 S. 1 Nr 1-3 EStG

und auf § 46 Abs 2 Nr. 2-8 EStG.

Er ist selbständig und hat keine Einkünfte, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Damit muss auf § 46 Abs 2 EStG nicht geprüft werden.

Es gibt also zwei Möglichkeiten: Enweder elektronisch übermitteln oder Antrag auf Abgabe auf Papier zur Vermeidung unbilliger Härten stellen (mit geringer Aussicht auf Erfolg).

Schöne Grüße

MM

Das ist ja interessant. Falle zwar nicht unter die Fallkonstellation. Gebe die recht einfache Einkommenssteuererklärung schon alleine aus Bockigkeit auf Papier ab.
Grund ist, dass ich es für hanebüchen halte, dass mir eine Behörde, der gegenüber ich zur Auskunft verpflichtet bin, gerne vorschreiben möchte, über welches Medium ich das tue. Natürlich halte ich Vortanzen oder -singen einer Einkommenssteuererklärung für ungeeignet. Es handelt sich um die Übermittlung von Schrift. Ich halte es ehrlich gesagt für reichlich diskriminierend, wenn Bevölkerungsteile ohne Internetanschluss oder -kenntnissen von Teilnahme an Pflichten oder Rechten ausgeschlossen oder durch „Umwege“ (Einschaltung eines „Übersetzers“) sanktioniert werden.
LG

Servus,

der Schlüssel dazu ist die Einschränkung dieser Verpflichtung auf drei Arten von Einkünften: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit; d.h. Einkünften aus Tätigkeiten, bei denen online-Kommunikation zum grundlegenden Handwerkszeug gehört; außerdem die Möglichkeit, wegen unbilliger Härte auf Antrag weiterhin auf Papier abzugeben: Dieser Antrag kann gestellt werden und wird auch genehmigt, wenn jemand darlegt, dass er keinen Computer besitzt oder einen Computer besitzt, aber keinen Zugang zum Internet hat.

Dass eine besondere Form für die Steuererklärung vorgeschrieben wird, ist nichts Neues: Bisher war das eben das amtliche Formular - vor ein paar Wochen hatten wir hier einen, der etwas Ähnliches wie eine Steuererklärung in der Form von einer Art Schulaufsatz eingereicht hatte und sehr traurig darüber war, dass das nicht behandelt wurde wie eine Steuererklärung. Hintergrund für die früher ausschließliche Vorschrift des amtlichen Formulars, seit ein paar Jahren elektronischer Übermittlung für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, jetzt neu auch für Einkommensteuererklärungen bei bestimmten Einkunftsarten, ist der Wunsch von Dr. Schäuble, die Anzahl der Sachbearbeiter bei den Finanzbehörden in einer angemessenen Höhe zu halten - letztlich auch im Interesse der Steuerzahler, die ohne solche Einschränkungen für die Erklärungslust der Steuerpflichtigen einen riesigen Stall von Landesbediensteten mehr bezahlen müssten.

Übrigens: Dass ein Landwirt an seinem Arbeitsplatz die linke Hand für Laptop oder Handy frei hat, um z.B. die Sojakurse zu verfolgen oder auch seine Einkommensteuererklärung zu übermitteln, kann man hier sehen:

Schöne Grüße

MM

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