Wer ist hier wohl im Irrtum?
Hallo,
Da bist Du aber heftig im Irrtum und leider gibt es für
solches Nichtwissen auch noch einen Stern.
ist er nicht. Und der Stern wurde zu recht vergeben.
Der Grundrechtsschutz besteht gegenüber jedem, egal ob
staatlich oder privat, egal ob juristische oder natürliche
Person, der dieses Grundrecht unzulässig einschränken will.
Das ist falsch. Ich persönlich kann sagen, dass ich keine Schwarze, keine Jüdin oder Türkin heiraten will, ohne dass ich damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Ich persönlich kann auch Macho sein und Männer besser finden als Frauen. Auch wenn im GG steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, muss ich nicht alle Menschen gleich behandeln. Steht da so ja auch nicht. Da steht ja nicht, dass alle Menschen vor mir gleich sind, sondern vor dem Gesetz. Wenn da steht „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ muss der Staat dafür Sorge tragen, ich muss aber nicht jedem Moslem mein Wohnzimmer für ein Gebet zur Verfügung stellen. Es heißt auch „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. In meinem Wohnzimmer muss ich das aber genauso wenig dulden, wie der Chef, wenn ihm sein Azubi in seinem Büro die Leviten lesen will. Und dann steht im GG „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Das gilt natürlich weder für Dein Wohnzimmer, noch für meins. Auch nicht für die Lobby der XYZ AG. Und solche Beispiele könnte man zu hauf weiter spinnen.
Das GG regelt das Verhältnis Staat zu Bürger.
Wenn ein AG keine Italiener einstellt, verstößt er ggf. gegen das AGG, aber nicht gegen das GG. Genau dafür gibt es nachgelagerte Gesetze. Wäre es so, wie Du behauptest, was wäre dann der Sinn eines AGG?
Wer aber, wie Du, behauptest, dass ich mich auf das Grundgesetz berufen kann, wenn mir der Türsteher der Disco den Zutritt verwehrt, weil ihm meine Visage oder mein Outfit nicht passt, hat einfach keine Ahnung.
Insofern ist Deine Antwort nicht nur falsch, sondern auch völlig unangebracht und überheblich.
Gruß
S.J.