Liebe/-r Experte/-in,
wenn man sein Testament nicht beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen will oder kann,kann man dann z.B. das Testament zweimal identisch von Hand schreiben und beiden Erben aushändigen?
(Also so, dass es zwei Originale gibt
Gruß eve135)
Leider keine Ahnung !
Hallo,
ich habe von der Materie keine Ahnung, jedoch wenn die Ausfertigungen identisch sind, das gleiche Datum haben (und vorherige Testamente annulieren)und ggf. ein Verweis auf das andere Original haben, dürfte dies kein Problem sein.
Grüße
Marcel
Kann nicht viel dazu sagen weil ich da kein Experte bin, jedoch ist mir schon klar, das es grundsätzlich niemals zwei Originale geben kann, denn die Zweitschrift ist ja nur eine Kopie und deshalb auch als eine solche zu kenzeichnen.(das ist nur meine Meinung auch wenn die Wirklichkeit möglicherweise anders aussieht)
Gruß
Pepe