Ist doppelte Mietzahlung absetzbar ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich mußte im Dezember 2012 berufsbedingt aus meiner Mietwohnung ausziehen.
Da mein Mietvertrag bis Januar 2014 läuft, muß ich nun
für 13 Monate die doppelte Miete zahlen.
Kann ich diese Doppelbelastung in voller Höhe absetzen ?
Besteht die Möglichkeit bei einer monatlichen Mehrbelastung von 600€ einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu bekommen um die monatliche Belastung etwas zu mindern oder ist dies nicht zu empfehlen ?

Vielen Dank

Hallo Matze50,
ja das geht. Wenn der Umzug beruflich veranlasst war (z.B. Fahrzeitersparnis von -einfach- 30 Minuten) oder wegen einer Versetzung, ist nicht nur die aus der alten Wohnung zu zahlende Miete abzugsfähig. Auch Maklerkosten, Umzugskartons, Kosten für den Leih-Lkw oder das Umzugsunternehmen sind in voller Höhe abzugsfähig.

Dazu gibt es obendrauf noch eine Umzugskostenpauschale, die den Kleinkram wie den Antennenanschluss, Umbau der Arbeitsplatte für die Küche etc. abdeckt; Höhe: 687 für Ledige und 1.374 Euro für Verheiratete.

Also: Alles zusammenstellen für die Steuererklärung 2012 und für die Mietzahlungen 2013 einen Freibetrag beantragen. Den wird das Finanzamt wohl erst anerkennen, wenn es die berufliche Notwendigkeit des Umzuges zumindest oberflächlich geprüft hat.

Gruß
Ralf

ich mußte im Dezember 2012 berufsbedingt aus meiner
Mietwohnung ausziehen.
… für 13 Monate die doppelte Miete zahlen.
… einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu bekommen

Grundsätzlich ist die Miete für eine der beiden Wohnungen absetzbar. Wenn die Miete für die alte Wohnung höher ist, kann man den Hauptwohnsitz verlegen und dies alte Miete als durch den neuen Arbeitsplatz entstanden geltend machen. Sie sollte dann aber nicht mehr regelmäßig genutzt werden. Wenn man unter- oder zwischenvermietet, ist das allerdings gegen zu rechnen. Wenn die neue Wohnung teurer ist, kann man den Wohnsitz beibehalten und die neue Wohnung als Dienstwohnung geltend machen, ggf. anteilig für höchstens 60 qm. Hier muss man sehen, ob zusätzlich Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate und Familienheimfahrten angesetzt werden können. Das Ganze kann natürlich als Lohnsteuerermäßigung geltend gemacht werden.

Hallo,

da es um eine wohnung für das private umfeld geht, müssen sie alle belastungen dieser wohnung ohne steuerliche anerkennung tragen. Dafür können sie alle belastungen der neuen wohnung einschließlich umzug steuerlich geltend machen.

mfg ignaz

Hallo,

ist denn diese Mietwohung wegen der Arbeit angemietet, so.gen. doppelte Haushaltsführung? D.h. setzen Sie bereits Kosten dieser doppelten Haushaltsführung ab?

Güße

Al