Ist Eigenbedarf berechtigt?

Es ist Eigenbedarf für das von mir benutzte Atelier angemeldet worden. Der Sohn, Student, findet mit seiner Freundin, keine 1-2 Zimmerwhg. Deshalb der Eigenbedarf. Atelier umwandeln in Wohnraum?

Hi, kommt drauf an ob Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag.
MfG ramses90

Soviel ich weis kann jeder Vermieter jederzeit Eigenbedarf anmelden und daher mit verkürzter Kündigungsfrist wirksam kündigen. Auch wenn dieses Recht oft ausgenutzt wird, kann man da wenig machen. Selbst wenn man dem Vermieter hinterher wirksam nachweist, das er gar nicht selber einziehen wollte, ist mach doch schon ausgezogen.
Was die Umwandlung eines Ateilers in einen wohnraum angeht, müssen die rechtlichen Grundlagen dazu gegeben sein, dann kann er es. (Ist es erchtlich dieses Atelier in einen Wohnraum umzuwandeln, oder war es schon eine Wohnung , die als Atelier genutzt wurde?) Wohnraum ist rechtlich definiert usw…

Eigenbedarfskündigungen sind nur bei Wohnraummietverträgen zulässig.
Demnach hängt es von dem Vertragszweck des angemieten Ateliers ab; hierbei gilt das tatsächlich gewollte, also die Frage, ob hier ausdrücklich und tatsächlich nur Geschäftsräume , die auf eine Tätigkeit zum wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtet sind, vermietet wurden (BGH WuM 1985, 288).

Auf die Bezeichnung „Gewerbemietvertrag“ kommt es hingegen nicht an, wenn ein Loft zu Wohnzwecken genutzt wird, aber auch Arbeitsräume mit großen (Nordlicht-)Fenstern aufweist und gewerbliche Nutzung zubilligt :frowning:

Eine EB-Kündigung wäre allein mit konkreter Angabe eines Berechtigten, für den der Wohnraum benötigt wird, n. § 573 Abs. 2 Nr. 2 grds. wirksam.

G imager