Sebastian Spitzfind sagt nun:
„Tja, ausweisen kann ich mich nicht, das stimmt - aber die
Pflicht zum Besitz eines Personalausweises von §1PAuswG
erfülle ich. Wo bitte sehr ist explizit gefordert, dass ich
mich auch ausweisen können muss?“
es gibt keine mitführpflicht für den perso.
es gibt aber verschiedene ausweispflichten (z.b. im polizeirecht der länder)
das kommt auf die Situation an. Es gibt zwar die Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen, aber nicht, diesen jederzeit mitzuführen. Allerdings gibt es Gelegenheiten, bei denen ein Ausweis zwingend erforderlich ist (z.B. bei einer Grenzkontrolle) und das Nichtmitführen als Owi geahndet werden kann.
Bei einer Polizeikontrolle besteht oft keine Ausweispflicht, jedoch muss man dann, je nach polizeilicher Lage, damit rechnen, dass polizeilicherseits die Identität festgestellt wird…und das kann u.U. dauern.
Besser ist es auf jeden Fall, trotz fehlender Mitführpflicht, den Personalausweis mitzuführen.
ich verstehe wiederum nicht wo man mein Anliegen missverstehen kann.
Das Gesetzt fordert den Besitz eines Personalausweises.
Es fordert nicht den Besitz eines gültigen Personalausweises, darum könnte man sich auf dem Standpunkt stellen, dass man auch mit einem ungültigen Personalausweis immer noch einen Personalausweis besitzt und damit dem Gesetz genüge tut.
Verschärfend sieht das Gesetz als Ersatz für einen Personalausweis ausdrücklich nur einen gültigen Pass vor.
Daraus kann man schließen, dass bei Personaldokumenten der Gesetzgeber nicht automatisch die gültigkeite voraussetzt, denn dann wäre es völlig überflüssig die Gültigkeit zu explizieren.
Allerdings habe ich schon in Folge der ersten Antwort von trobi, den Eindruck gewonnen, dass auch wenn an anderer Stelle Juristerei nach Haarspalterei auf atomater Ebene aussehen kann, hier solche Unterscheidungen auf ziemliches Unverständis seitens der Juristen stoßen. Teile der Logik haben sich hier wohl unterzuordnen.
in den letzten Tagen haben Dir hier die verschiedensten Leute versucht die Selbstverständlichkeit zu erklären, dass der Ausweispflicht nur mit einem gültigen Perso nachgekommen werden kann,
nicht dagegen mit einem abgelaufenen.
Du bist weiterhin der Meinung:
Das Gesetzt fordert den Besitz eines Personalausweises.
Es fordert nicht den Besitz eines gültigen Personalausweises,
Ich denke, es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Deinen Perso ablaufen zu lassen - einige Monate zu warten - und anschließend dies dem Ordnungsamt anzuzeigen und um Durchführung eines OWi-Verfahrens zu bitten.
Ich habe zwar wenig Hoffnung, aber möglicherweise werden Dich dann die Richter davon überzeugen können, dass Dein Gesetzesverständnis fehlerhaft ist.
Deine Auslegung mag Dir besonders clever und spitzfindig vorkommen, aber die Zeiten, in denen wir Profis Gesetze nur naiv worlautfixiert auslegen, sind schon seit vielen Jahrzehnten vorbei.
Und die Vorstellung, der Gesetzgeber müsste überall ausdrücklich hinschreiben „gültig“, „wirksam“, „rechtmäßig“ ist ziemlich abenteuerlich.
Hallo,
du hast mich gründlich missverstanden.
Aber deine erste Antwort hat mir ,wie ich schon sagte, die Antwort bereits geliefert gehabt.
Alles weitere waren Reaktionen auf Antwortversuche anderer Beteiligter (die jeweils hinter dem von dir erreichten zurückblieben) und deren scheinbares Unverständnis, wie man überhaupt auf „meine“ Frage kommen kann, wo das Gesetz doch angeblich so völlig eindeutig ist.