Ist ein Änderungsvertrag ein neuer Vertrag ?

Hallo ich habe folgende Frage: Ich habe am 16.12.2010 einen befristeten Arbeitsvertag im ÖD
unterschrieben. Ich arbeite dort auch. Nun zum 1.1.2013 habe ich einen neuen Änderungsvertrag mit einer Festanstellung unbefristet bekommen. Da ich jetzt aber sehr wahrscheinlich kündigen möchte wäre meine Frage zählt jetzt die Beschäftigung im ÖD 3 bis 5 Jahre also 6 Wochen zum Quartal oder habe ich durch den neuen Vertrag ein Jahr Zugehörigkeit also 4 Wochen zum Monatsende ?

Danke im vorraus für eure Antworten

Gruß

Da kann ich leider nicht helfen.
Denke aber die gesamte Zeit zählt.
LG

Hallo Patricia,

deine Kündigungsfrist beträgt nach § 34 TVÖD 6 Wochen zum Quartalsende, denn die Beschäftigungszeit gilt seit Beginn des befristeten Arbeitsvertrages.

Um schneller aus dem Vertrag zu kommen könntest du versuchen mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

Viel Erfolg im neuen Job,

FAHA