Ist ein angebot verpflichten nach anzahlung?

Guten Tag,

ich habe ein elektrogerät im wert von 269 € bei saturn bestellt und
eine anzahlung von 19 € vorgenommen. nach 7 tagen bekomme ich einen
anruf mit der aussage, dass das gerät zu dem vereinbarten preis von
269 € nicht lieferbar sei, es sei ein altes angebot, dass vergessen
wurde zu aktualisieren, der verkäufer hätte es mir zu diesem preis
nicht verkaufen/anbieten können. nun soll es rund 140 € mehr kosten
als vereinbart. den beleg, dass das gerät 269 € anstatt den
mehrgeforderten 399 € kosten soll, habe ich mit der quittung der
anzahlung in höhe von 19 €. hier steht drauf, artikel, menge,
belegart etc. und vor allem der preis von 269 €, abzüglich der 19 €
anzahlung sogar nur 250 €. der verkäufer betont, das dies kein
kaufvertrag sei, sondern lediglich eine anzahlung. ich bin etwas
überfordert und kenne mein recht hierzu nicht. was kann man tun und
nach welchem paragrafen des Handelsgesetzbuch oder so habe ich recht,
wenn ich denn recht habe, was ich eigentlich stark vermute???

vielen dank!!!

Ich denke nicht das eine Angebot verpflichtend ist - Im Internet sind die Angebote oft noch im Cach Speicher ( etwa von Google) drin aber nicht mehr aktuell - normalerweise steht ein Datum bei dem Angebot wie lange es noch gültig ist - siehe zB irgendwelche Werbung die tägl. im Briefkaste ist.

Die Anzahlung werden Sie auf jeden Fall zurückbekommen ev. auch eine Preisermäßigung auf das Gerät als Entgegenkommen - Einen ersuch wär es wert.

LG
aus Wien
http://www.FerienwohnungenWien.com