Ist ein Arbeitnehmer kündbar wenn er zu 50%

Ist ein Arbeitnehmer kündbar, wenn ich zu 50%
schwerbehindert bin?

FAQ:1129…
…und „ich“ passen nicht zusammen.

&Tschüß
Wolfgang

…und „ich“ passen nicht zusammen.

„Ich“ bezieht sich ja nicht auf die Kündbarkeit, sondern auf die Schwerbehinderung.

Grundsätzlich würde ich sagen, dass es für die Kündbarkeit eines Dritten unerheblich ist, ob der Fragesteller schwerbehindert ist.

Hallo,

Deiner Argumentation kann ich nicht folgen, da die Frage sich auf die grundsätzliche Kündbarkeit von Menschen mit einem GdB iHv mindestens 50 bezieht und somit die zum Ausdruck gebrachte persönliche Betroffenheit sehr wohl relevant ist.

&Tschüß
Wolfgang

Deiner Argumentation kann ich nicht folgen, da die Frage sich
auf die grundsätzliche Kündbarkeit von Menschen mit einem GdB
iHv mindestens 50 bezieht und somit die zum Ausdruck gebrachte
persönliche Betroffenheit sehr wohl relevant ist.

Die wurde ja eben nicht zum Ausdruck gebracht. Es wurde gefragt:

„Ist ein Arbeitnehmer kündbar, wenn ich zu 50 % schwerbehindert bin?“

Analog: Bekommt ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid, wenn ich auf dem Balkon grille?

Gruß
smalbop

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„Ist ein Arbeitnehmer kündbar, wenn ich zu 50 %
schwerbehindert bin?“

Analog: Bekommt ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid, wenn ich
auf dem Balkon grille?

Tolles Beispiel für absolute Sinnfreiheit am Rande des DADA. Mit ernsthafter Auseinandersetzung hat das wenig zu tun.

Gruß
smalbop

Kopfschüttelnd
Wolfgang

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