Hallo zusammen!
Bei meiner letzen Arbeitsstelle wurde mir noch kein Arbeitszeugnis ausgehändigt.
Ich hatte gekündigt , und hatte noch 14 Tage Urlaub vor austritt aus dem Unternehmen.
Es endete alles im Streit,da ich in meinem Urlaub angeblich noch 2 Tage arbeiten sollte obwohl mir auch noch Urlaubstage vom Letzten Jahr zu gestanden haben.
Ist man Verpflichtet das Zeugnis Persönlich abzuholen?
Wenn nein, was muß man bei einem Anschreiben wegen forderung von einem ausstehenden Arbeitszeugnises beachten?
gruß
Marco
Ist man Verpflichtet das Zeugnis Persönlich abzuholen?
nein
Wenn nein, was muß man bei einem Anschreiben wegen forderung
von einem ausstehenden Arbeitszeugnises beachten?
du kannst einen ganz normalen zweizeiler an deinen AG schicken. ganz freundlich und nicht irgendwie patzig oder so.
es könnte ungefähr so aussehen:
von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx war ich in ihrem Betrieb als X tätig. Für den genannten Zeitraum möchte ich gern von Ihnen ein Arbeitszeugnis erstellt haben, welches diesen Zeitraum und den Umfang meiner Tätigkeit bescheinigt.
MfG
so oder so ähnlich könntest du es einfach schreiben. ich würde das per einschreiben schicken mit rückantwort, damit du was in der hand hast.
Laura
Falsch!
Hi!
Ist man Verpflichtet das Zeugnis Persönlich abzuholen?
nein
Wenn der AG es nicht schicken will: DOCH!
Bei den Arbeitspapieren handelt es sich um eine sogenannte „Holschuld“.
Der AG hat die Verpflichtung, die Klamotten zur Verfügung zu stellen. Da hört es dann aber auf! Verschicken muss er sie nicht!
LG
Guido, der die Sachen grundsätzlich verschickt - ist einfacher für meine Ablage
Hi!
Ist man Verpflichtet das Zeugnis Persönlich abzuholen?
nein
Wenn der AG es nicht schicken will: DOCH!
Bei den Arbeitspapieren handelt es sich um eine sogenannte
„Holschuld“.
jo, das stimmt wohl.
ich persönlich habe es aber noch nie erlebt,
dass ich mir meine plörren holen mußte.
bekam die sachen komplett nach hause geschickt.
aber du hast schon recht, guido. 
Laura
Hi!
Das war auch nicht irgendwie böse gemeint, aber die Art der Fragestellung suggerierte mir (vielleicht auch einfach nur Paranoia) gewisse Probleme mit dem AG!
LG
Guido
Hallo
Ist man Verpflichtet das Zeugnis Persönlich abzuholen?
nein
Wenn der AG es nicht schicken will: DOCH!
Guido, dazu muß das Zeugnis aber auch rechtzeitig fertig (gewesen) sein. Wenn der AG die verspätete Ausstellung zu Verschulden hat, wäre die Theorie der Holschuld hinfällig… 
Gruß,
LeoLo
Zu blauäugig!
Hi!
Vielleicht vergesse ich zu häufig, dass nicht jeder AG es so genau mit der Pünktlichkeit nimmt…
LG
Guido
Gewisse Probleme ist gut!*g
Ich wurde in meiner Krankgeschriebenen Zeit in dem Betrieb zum arbeiten gerufen.
und sollte noch was Unterschreiben das ich auf eigene Gefahr arbeite.
Mir drohte man mit der Kündigung wenn ich nicht in den Betrieb kommen würde.
Ich hatte einen schweren Leistenbruch gehabt.
Dann sollte ich deshalb noch auf Urlaubstage verzichten.
Und deshalb habe ich dann gekündigt!
Ich möchte deshalb weitgehgend auf Persönlichen Kontakt verzichten.
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