Ich habe vor einigen Tagen eine Prüfung in Handelsrecht geschrieben und bin mir immer noch bei einer Frage (die anscheinend falsch von mir beantwortet sein soll) unsicher. Der Fall heißt ungefähr folgendermaßen:
Ein selbständiger Architekt hat im Jahr einen Gewinn von ca. 3.500 €. Er beschäftigt neben sich noch weitere 4 Mitarbeiter, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Ist er nach HGB ein Kaufmann?
Ich habe als Antwort geschrieben, dass er einer ist, da er ein Gewerbe betreibt. Das Gewerbe wird dadurch charakterisiert, dass der Architekt
a) als Oberziel Gewinnmaximierung hat,
b) er seine Geschäfte regelmäßig wahrnimmt (davon gehe ich aus) und dass
c) seine Tätigkeiten nach außen hin für einen neutralen Dritten sichtbar sind (also seine Arbeit öffentl. angeboten wird).
Ich bin der Meinung, dass man nicht allgemein sagen kann, dass Freiberufler keine Kaufleute sind. Es hängt doch primär davon ab, ob er einen Betrieb hat bzw. u. a. in der Absicht der Gewinnerzielung arbeitet (anders wie bei Rechtsanwälten o. ä.).
Sehe ich die Sache richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Gruß, Mathias