Ist ein Beschluss vom OVG bindend?

Hallo! :smile:

Kann mir jemande sagen, inwieweit ein Beschluss eines Oberverwaltungsgericht für andere Fälle bindend/ gültig ist? Oder trifft die Gültigkeit dann nur für das jeweilige Bundesland in Kraft?

Ich danke für eure Antworten!

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Manche Urteile (nicht nur vom OVG) sind richtungsweisend für alle Fälle, manche nur einzelfallbezogen. Vollkommen gleiche Sachverhalte sind natürlich auch gleich zu beurteilen, sofern die rechtlichen Grundlagen auch gleich sind. Dann wird es interessant, ob auf Grundlage von Landesrecht oder Bundesrecht entschieden wurde.

Also kein pauschales Ja oder Nein. Hoffe dennoch, helfen zu können.

Hallo.
Ich meine, dass es keine generelle Rechtsbindung für ander Länder gibt. Allerdings können die Richer sich natürlich aller andere Urteile bedienen und diese als Beispiel für ihr Urteil heranziehen.
Unter Google findet sich auch was:
http://www.jusmeum.de/urteile/suche?search[query]=Bi…

Gruß

Hallo Richard!

Vielen Dank für deine Antwort :smile:

Viele Grüße!

Hallo,

ich kenne mich in den Rechtsmitteln gegen Gerichtsurteile nicht aus. Meiner Meinung nach bietet es sich für das VG an, sich an die Rechtssprechung der OVG zu halten (nicht nur im jeweiligen Bundesland).

Ich war jedoch auch während des Studiums auch mal bei einer Verhandlung, bei der ein Urteil entgegen der Rechtsauffassung des BVerwG gefällt wurde. Der Richter meinte noch: „Sollen die das doch in der Revision wieder kippen.“

Ich hoffe, das hilft und sende

viele Grüße,

andmai

Hallo AnneHai,

das wär jetzt interessant, mehr über das entsprechende Urteil, Rechtskraft bzw. ob noch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen ist, zu wissen.

Aber ich denke, du vermutest schon richtig. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem GVG bzw. den entsprechenden Verwaltungsgerichtsordnungen sind alle Richter frei in ihren Entscheidungen. Es kann also ein Richter in einem anderen Bundesland beim gleichen Sachverhalt wieder ganz anders entscheiden.

Andererseits kann davon auch eine Signalwirkung auf Entscheidungen in anderen Ländern ausgehen, wenn das entsprechende Gericht die Entscheidung so nachvollziehen kann und will. Aber einen „Anspruch“ kannst du davon nicht ableiten. Du kannst es jedoch zur Begründung anführen, wenn du etwas erreichen möchtest. Hier kann es durchaus nützlich sein und eine Entscheidung in deinem Sinne beeinflussen.

Anders wäre es bei einem Urteil vom Bundesgerichtshof. Das wäre für ganz Deutschland bindend, wie z.B. die Entscheidung über das Kontoführungsentgelt bei Darlehen. Da hab ich auch an meine Bank geschrieben und die Hälfte der Gebühren zurückerhalten.

Viele Grüße

Johanna Karkosch

Liebe Anne,

andere Entscheidungen sind g r u n d s ä t z l i c h erstmal gar nicht für andere Gerichte „verbindlich“, da Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. D. h. sie können auch eine andere Entscheidung treffen. Es gibt da natürlich Ausnahmen, die aber für Deine Frage vermutlich keine Rolle spielen. Es ist allerdings so, dass die Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sich im Regelfall an den Entscheidungen des jeweiligen Landes-OVG richten werden, wenn über einen vergleichbaren Fall schon einmal entschieden worden ist. Denn es ist ja abzusehen, dass anders entschieden wird, wenn der Fall in die nächste Instanz geht. Natürlich hat man auch schon erlebt, dass Richter an VGen anders entschieden haben, oder auch das OVG mal seine Meinung geändert hat. Alles ist möglich.

Soweit Du nach Entscheidungen aus anderen Ländern fragst, sind diese ebenfalls in keiner Weise bindend. Ich gehe davon aus, dass Dein Fall also Bundesrecht betrifft, so dass es vergleichbare Entscheidungen aus anderen Ländern gibt. Hier gibt es keine Bindung. Man kann die Entscheidungen aus anderen Länder aber als Anhalt heranziehen und damit natürlich argumentieren. Bei höchstrichterlicher Rechtsprechung, also dann BVG, sollte das OVG sich entsprechend daran halten…

Hoffe, ich konnte weiterhelfen und mit anderen Antworten ergibt sich ein Bild für Dich.

Viele Grüße
Dirk

Hallo,

nur die Beschlüsse im eigenen Bundesland sind binden. Die Anderen werden meist nur als richtungsweisend genommen.

Gruß
Dirk