Eine gute Freundin Zahntechnieker) wurde gestern Abend bei einer Infoveranstaltung vom Arbeitsamt zu der sich eingeladen wurde informiert das sie ab Montag bei einen 2 Monatigen Bewerberchoaching telnehmen muss.
Ich habe mir ihre Notizuen udn Unterlagen angesehen.
Das Bewerbercoching wird irgendwie als Kaufmännische findung in den Prospekt beschrieben.
Weis jemand ob dies eine Pflichmassnahme ist.
Also ob sie nach den SGB zu einer Teilnahem verpflichtet ist.
Wenn ja nach welchen Gesetz.
Mit den Choaching kommt sie inkl Fahrzeit und Pausen auf ca. 45-48 Stunden die Woche. Das Choching selbst hat 35 Stunden die Woche.
Jetzt habe ich ihr gerade beigebracht wie Anschrieben udn Telefonate bei Bewerbungen geführt werden. Und das sie für jede Bewerbung 45-90 Minuten benötigt.
Jetzt ist die dann gerade jetzt vom Markt, also November Dezember.
Wo noch eine chance auf eine Stelle besteht.
Von Jan - Feb geht dann eh nichts.
Bis sie dann eien Stelle hat ist März - april nächsten Jahres.
Wegen so einen Mist oist die jetzt ein halbes Jahr vom Markt.
si bekommt bereits von uns also einen Meister, einen BWL`er und von einen Personalchef Coaching.
Was sie dringen bräuchte aber ihr nicht gezahlt wird währe ein Buissenes englisch Kurs. Jetzt bkommt sie so einen Mist Kurs aber das was sie braucht nicht.
Bitte um schnelle Antwort ob dies eine Pflichtmassnahme ist.
Danke