Ist ein Bewerbungscoaching vom Arbeitsamt Pflicht?

Eine gute Freundin Zahntechnieker) wurde gestern Abend bei einer Infoveranstaltung vom Arbeitsamt zu der sich eingeladen wurde informiert das sie ab Montag bei einen 2 Monatigen Bewerberchoaching telnehmen muss.
Ich habe mir ihre Notizuen udn Unterlagen angesehen.
Das Bewerbercoching wird irgendwie als Kaufmännische findung in den Prospekt beschrieben.

Weis jemand ob dies eine Pflichmassnahme ist.
Also ob sie nach den SGB zu einer Teilnahem verpflichtet ist.
Wenn ja nach welchen Gesetz.

Mit den Choaching kommt sie inkl Fahrzeit und Pausen auf ca. 45-48 Stunden die Woche. Das Choching selbst hat 35 Stunden die Woche.

Jetzt habe ich ihr gerade beigebracht wie Anschrieben udn Telefonate bei Bewerbungen geführt werden. Und das sie für jede Bewerbung 45-90 Minuten benötigt.

Jetzt ist die dann gerade jetzt vom Markt, also November Dezember.
Wo noch eine chance auf eine Stelle besteht.
Von Jan - Feb geht dann eh nichts.
Bis sie dann eien Stelle hat ist März - april nächsten Jahres.

Wegen so einen Mist oist die jetzt ein halbes Jahr vom Markt.

si bekommt bereits von uns also einen Meister, einen BWL`er und von einen Personalchef Coaching.

Was sie dringen bräuchte aber ihr nicht gezahlt wird währe ein Buissenes englisch Kurs. Jetzt bkommt sie so einen Mist Kurs aber das was sie braucht nicht.

Bitte um schnelle Antwort ob dies eine Pflichtmassnahme ist.
Danke

Hallo zoomi,

ja deine gute Freundin ist dazu verpflichtet an diesem Training teilzunehmen. Macht sie dies nicht, wird ihr das Arbeitslosengeld gestrichen.

Durch die Teilnahme an diesem Training ist deine Freundin aber nicht vom Arbeitsmarkt weg. Sie gilt trotzdem weiterhin als arbeitslos und arbeitssuchen und bekommt auch in der Zeit des Trainings Stellenangebote vom Arbeitsamt zugeschickt. Sollte sie in der Zeit des Trainings eine Stelle finden, kann sie die natürlich annehmen. Sobald sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommt - also eine neue Stelle angetreten hat - besteht selbstverständlich keine Verpflichtung mehr, dieses Bewerbunstraining weiter zu besuchen.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Viele Grüße,
Sandrin

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Danke für die Antwort.

aber ich glaube halt eher nicht, da das Trainig ja von einer Gesellschaft ausgeführt wird und keine institution des Arbeitsamtes bzw. des öffentlichen Deinstes ist.
In wie weit eine Verpflichtung zu einer Teilnahme einer Ausbildung oder Weiterbildung geht ist hier recht fraglich.
Hier werden ja in dem Sinn keine Stellen oder Arbeit vermittelt.
Hier ist ja auch keine Zusage vorhanden das nach den Coaching eine Stelle erlangt wird.

Ich bräuchte halt etwas festes, also ein Getzts nach den SGB II Art. sowiso, oder ein Gerichtsurteil eines Oberlandesgerichts oder Bundesgerichtshof.

Hat da zufällig jemand etwas für mich?

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Hallo Zoomi,

Weis jemand ob dies eine Pflichmassnahme ist.

Solche Weiterbildungen sind i.d.R. Pflichtmaßnahmen. Wenn sie der Meinung ist, dass diese Maßnahme absolut nicht weiterführt, evtl. gar eine bessere Fortbildungsidee hat: Kontakt zum Arbeitsberater aufnehmen und die Gründe versuchen freundlich und objektiv darzustellen.

Also ob sie nach den SGB zu einer Teilnahem verpflichtet ist.
Wenn ja nach welchen Gesetz.

Nach SGB III besteht die Verpflichtung, nach SGB III §144 kann ihr die weitere Zahlung von ALG verweigert werden

Mit den Choaching kommt sie inkl Fahrzeit und Pausen auf ca.
45-48 Stunden die Woche. Das Choching selbst hat 35 Stunden
die Woche.

Also in etwa das, was ein normaler Arbeitnehmer auch in der Woche an Zeitaufwand hat.

Jetzt habe ich ihr gerade beigebracht wie Anschrieben udn
Telefonate bei Bewerbungen geführt werden. Und das sie für
jede Bewerbung 45-90 Minuten benötigt.

Sei mir nicht böse, ich kenne deinen Background nicht. Aber ob man in zwei Monaten Lehrgang nicht evtl. mehr rüberbringt?

Jetzt ist die dann gerade jetzt vom Markt, also November
Dezember.
Wo noch eine chance auf eine Stelle besteht.
Von Jan - Feb geht dann eh nichts.
Bis sie dann eien Stelle hat ist März - april nächsten Jahres.

Sie darf sich weiter bewerben während der Weiterbildung, sie darf die Weiterbildung abbrechen, wenn sie wieder eine Tätigkeit aufnimmt.

Wegen so einen Mist oist die jetzt ein halbes Jahr vom Markt.

S.o. - was spricht dagegen sich weiter zu bewerben? Genauso wird sie weiterhin vermittelt, wenn was zu vermitteln wäre.

Was sie dringen bräuchte aber ihr nicht gezahlt wird währe ein
Buissenes englisch Kurs. Jetzt bkommt sie so einen Mist Kurs
aber das was sie braucht nicht.

Ob sie es wirklich nicht braucht sei mal dahin gestellt. Wie gesagt, sie sollte das Gespräch mit dem Berater suchen und versuchen, ihm ihre Lücke in Sachen englisch und deren Bedeutung klarzumachen. Zum Beispiel, indem sie Absagen mitbringt wegen mangelnder englisch-Kenntnisse oder Stellenausschreibungen, in denen explizit solche Kenntnisse erwartet werden.

Bitte um schnelle Antwort ob dies eine Pflichtmassnahme ist.

Dürfte es sein.

Gruß,
Claus

P.S.: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitsamt.htm

Hallo!

Jetzt habe ich ihr gerade :beigebracht wie Anschrieben…

Ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten; aber wenn ich mir Deine Rechtschreibung ansehe, hege ich Zweifel, ob Du dafür der geeignete Ausbilder bist.

Unabhängig davon brauchst Du eine stichhaltige, den Sachbearbeiter des AA überzeugende Begründung, um ohne Nachteile die Teilnahme an einer Maßnahme zu verweigern. Andernfalls folgt die Standardbegründung zur Minderung oder Aussetzung von Leistungen: Vernachlässigung/Verweigerung der gesetzlich verankerten Mitwirkungspflichten…
Eine durch die Maßnahme verursachte zeitliche Belastung im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses ist ganz sicher keine stichhaltige Begründung.

Gruß
Wolfgang

Ja entschuldigung,
ich habe hier im Forum grosse Probelem mit der Rechtschriebung.
In Word sieht es etwas besser aus, aber auch eher ein befriedigend als ein gut.

Was ihr jetzt fehlt ist die Zeit um Bewerbungen zu schrieben, zu telefonieren, gegenüber Vorstellungsgesprächen und Anrufen felxibel zu sein. Eine Bewerbung dauert im Schnitt über eine Stunde.
Jetzt haben wir ihr auch die ganze Zeit eingetrichtert 5 Bewerbungen soll sie schrieben. 3 Muss sie schrieben und nocht mehr als 12 darf sie schreiben.
Sie soll bei einer Stelleanzeige Montag anrufen. Sich über die Stelle informieren und am Montag, spätestns Dienstag muss die Bewerbung dann in der Post sein.
Wir haben ihr jetzt ganz klar erklärt wie die Bewerbung aussehen muss und wie Sie diese gestaltet.
Von mir bekommst sie die Information was für einen AG wichtig ist.
Von unseren Bekannten was möglich währe an gestaltung.
Und der Personaler bremmst das wieder unter und zeigt das legitime.

Mit einer knallbunten Bewerbungsmappe wie esbei so Coachings vorgeschlagen wird macht sie keinen Stich.
wichitg ist der erste Eindruck, der Inhalt und der Aufbau.
Wer sich hier oder farblich nicht an die Regeln haltet ist durch.

Würdet ihr zu einen Rechtsanwalt gehen dessen Internetseite Orange gehalten ist oder der mit bunten Wurfzetteln wirbt?
Nein, weil er sich nicht an die legitimen Regeln haltet.

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Hallo!

Meines Wissens ist es völlig unerheblich, wer das Training durchführt. Fakt ist, dass deine Freundin daran teilnehmen muss, egal ob es ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder ein Mitarbeiter einer dafür bestimmten Fimra durchführt.

Selbstverständlich gibt es seitens der Agentur auch keine Zusage, ob deine Freundin nach dem Kurs eine Stelle bekommt.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum sie daran nicht teilnehmen will. Die Teilnahme bedeutet schließlich nicht, dass sie sich während dieser Zeit um keine Arbeitsstelle bemühen darf. Findet sie in dieser Zeit einen Job, kann sie doch das Training jederzeit beenden.

Ich würde sagen, sie geht da einfach hin und damit basta. Etwaige Gerichtsurteile wird es zu solch einem Thema meines Wissens nicht geben. Du wirst auch kein Gericht finden, dass sie von der Teilnahme an diesem Kurs befreit.

Viele Grüße
Florian

Ich verstehe überhaupt nicht, warum sie daran nicht teilnehmen
will. Die Teilnahme bedeutet schließlich nicht, dass sie sich
während dieser Zeit um keine Arbeitsstelle bemühen darf.
Findet sie in dieser Zeit einen Job, kann sie doch das
Training jederzeit beenden.

Zumal sie danach mindestens ein Zertifikat für zukünftige Bewerbungen vorweisen kann. Das ist für eine Zahntechnikerin, die in den kaufmännischen Bereich will und die wahrscheinlich bisher null Zeugnisse in dieser Richtung hat, besser als nichts.

Viele Grüsse
Merit

Die will ja auf keine Fall in den Kaufmännischen Bereich. Raten ihr doch auch ständig einen kleinen Betriebswirt zu machen.

Danke übrigens für eure Antworten. Auch wenn ihr mir nicht sagt was ich hören will sind die richtig.

Das einzige was sie nicht mitmachen mus sist ein Headhunting von einer Firma ausserhalb des Arbeitsmtes, also einer externen Stellenvermittlung. Da habe ich 4 Gerichtsurteile gefunden.
wobei das wirder was tolles ist, da andere dir Arbeit abnehmen und nach Stellen suchen :smile:
Jegliche Arten von Ausbildungen und Weiterbildungen die zu ihren Beruf passen könnten oder mus ssie nach §144 SGB III machen.

Einen Englischkurs bekommt sie übrigens vom Arbeitsamt nicht.
Ausser ein Arbeitgeber würde ihr einen Vertrag geben mit der Klausel das sie davor noch einen Englischkurs absolviert.
Hatte jetzt schon überlegt ihr einen zu zahlen, aber die kosten schweine Geld.

Grüsse Zoomi

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