Ist ein bezahlter Ersatzruhetag Pflicht?

Hallo,

ich würde gerne wissen,ob es Pflicht ist für den Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen bezahlten Ersatzruhetag zu geben,wenn den Arbeitnehmern an einem gesetzlichen Feiertag einen normalerweise wechselnden Ersatzruhetag gelegt bekommen.

Beispiel:
Ein Mann ist Bäcker von Beruf und hat eine 5 Tage Woche.Er hat immer von Samstag Abend auf Sonntag frei und dazu einen ständig wechselnden Tag als Ausgleichstag.Nächste Woche fällt ein Feiertag auf den Samstag,nun meint der Chef,dass die Arbeitnehmer von Freitag auf Samstag (also nachts) frei haben,sie legt also den wechselnden freien Ausgleichstag einfach auf diesen Feiertag.Die Arbeitnehmer sind aber der Meinung,dass ihnen trotzdem noch ein weiterer freier Tag zusteht.Also dass sie ihren Feiertag UND den Ausgleichstag bekommen zusätzlich zu ihrem ohnehin freien Sonntag.Was ist nun richtig,wer hat Recht?Und wenn den Arbeitnehmern ein weiterer Ausgleichstag zusteht,muss dieser bezahlt sein oder nicht?

Hallo,

gilt eine spezielle tarifliche Regelung?

Wenn nein, dann gilt das Arbeitszeitgesetz, und das sagt, wenn jemand sowieso nur 5 Tage in der Woche arbeitet und dann einen 6. am Sonn- oder Feiertag, gibt es auch keinen weiteren Ersatzruhetag. Bezahlt sind die nie, es geht um Entspannung und nicht Vergütung, daher darf auch der unbezahlte wöchentliche Freizeittag dieser Ersatzruhetag sein.

VG
EK