Ist ein BHKW nach Bauordnung eine Feuerstätte ?
Wenn man ein BHKW mit 12 kW tehrmisch auf einen Grundstück errichten möchte und das BHKW in ein neu zu errichtenden Gebäude auf dem Grundstück eingebaut werden soll (außer einem Speicher kommt nichts weiter rein)und der Mehrzweckbau (3,5m x 2,5m x Höhe 2,5m)in die äußerste Ecke des Grundstückes aus Platzgründen platziert werden muss, mit nur 0,5m zur Grundstücksgrenze, wie ist dann die Rechtslage?. Nach sächsischer
Bauordnung sind Nebengebäude mit unter 10qm Grundfläche wohl baugenemigungsfrei und baulastenfrei wenn Sie keine Feuerungsstätte
haben. Deshalb die Frage: Ist ein BHKW eine Feuerungsstätte im
Sinne der Bauordnung oder ein ortsfester Verbrennungsmotor. Wenn es
als ortsfester Verbrennungsmotor zählt, wäre von der Sache her, der Neubau ein reines Nebengebäude und könnte ohne
Abstandsflächen errichtet werden.
Ist das so? Wer kann helfen oder einen kompetenten Ansprechpartner
vermitteln!
Frank Uhlig
Hi,
mal den Kaminkehrer fragen? Da die BHKW zum heizen dienen soll, sehe ich darin eher eine Feuerstätte als einen ortsfesten Verbrennungsmotor…
Grüße
miamei