Ist ein Blatt im Hausflur vom Vermieter gültig?

Hallo zusammen,

Ich bin auf ein problem gestosen das ich im Internet einfach so nicht lösen kann. Ich hoffe daher das ich hier eine Antwort finden kann. In sofern fang ich direkt mal an.

Ich bin jetzt seid knapp einem Monat in einem Mietvertrag. Nun ist mein Vermieter in die insolvenz gegangen und eine andere Firma hat den ganzen Wisch übernommen.
Ich habe durch einen anderen Mieter erfahren das im hausflur ein Blatt aushing auf dem wohl stand das die neuen Mieter ihre Daten zum neuen Vermieter schicken bzw. denen zukommen lassen sollen.
Denn sonst stände bald ein Gerichtsvollzieher vor meiner Haustür und ich müsste zwangsweise aus meiner neu erworbenen Wohnung heraus.

Nun meine frage: Ist dieses Blatt im Hausflur gültig? Bin ich dazu nun verpflichtet meine Daten dem neuen Vermieter mitzuteilen oder muss das alles nicht eigendlich der VorVermieter machen??

Noch ein paar kleinere Nebendaten. Ich habe bereits Mietkaution an den VorVermieter abgegeben. Ein Mietvertrag besteht bereits. Nur die Miete wurde diesen ersten Monat eben noch nicht abgebucht. Die müsste ich ja (ist ganz klar) an den neuen Vermieter schicken.
Lebe ich jetzt illegal in meiner Wohnung obwohl ein Mietvertrag mit dem alten Vermieter besteht oder kann man mich hier soeinfach raus schmeißen? Wer ist denn jetzt verpflichtet die daten zu schicken (Ich oder der VorVermieter)
Ich stehe hierbei vor einem Rechtsrätsel und hoffe das mir geholfen werden kann.

LG

Kumi

Hallo Kumi,
also, Du kannst erst einmal ruhig durchatmen. Wenn Du einen vom Vor-Vermieter unterschriebenen Mietvertrag hast, dann gilt dieser auch mit dem neuen Vermieter. Dieser muss sich um die Daten seiner „übernommenen“ Mieter kümmern, aber nicht durch einen Zettel im Hausflur. Für die Zahlung der Miete muss er Dir seine Bankverbindung nennen. Die gezahlte Kaution muss der Vor-Vermieter dem neuen Vermieter übergeben.
Wenn Du die Bankverbindung vom neuen Vermieter bekommen hast, musst Du natürlich die Miete an ihn überweisen.

Gruß
Udo

Hallo Kumi,

ein Blatt im Hausflur reicht nicht, du musst schon persönlich angeschrieben werden. Auch wenn die Immobilie Verkauft ist in der Du Mieter bist.
Ich meine auch der Mietvertrag muss erneuert werden. Allerdings betrifft Dich dieses nicht, da der Neue Vermieter tätig werden muss.

Gruß
Peter

Hallo,
soweit ich mich erinnern kann, habe ich diese Frage schon beantwortet.
Steht noch als unbeantwortet in meinem Profil…
Deshalb schreibe ich noch mals…