Ist ein Blitzableiter Pflicht oder freiwillig ?

es existiren auch eine Brandversicherung und eine Gebäudeversicherung  und eine Hausratversicherung

Kommt auf das Objekt und die zu Grunde liegende Baugenehmigung an. UU kann auch die Versicherung einen Blitzableiter verlangen.

vnA

es existiren auch eine Brandversicherung und eine Gebäudeversicherung  und eine Hausratversicherung

Ich kenne keine Versicherung, die einen Blitzableiter zur Pflicht macht.

Bei bestimmten hochwertigen Objekten oder Objekten in exponierter Lage schreibt die Brand- und/oder Gewerbeversicherung - über die gesetzlichen Vorschriften hinaus - im Einzelfall Blitzschutzanlagen vor.
Auch der Sachversicherer z.B. für besonders wertvolle Gemälde/Skulpturen könnte auf eine derartige Idee kommen.

vnA

Die Möglichkeit besteht, dass ein Blitzableiter gemäß den entsprechenden Bauvorschriften
vorhanden sein muss! Vergleichbar auch mit den Rauchwarnmelder.

Wenn dies so der Fall ist, hat die Gebäudeversicherung, bzw. Hausratversicherung die Möglichkeit Schäden abzulehen, bzw. die Leistungen zu kürzen.

Außerdem können verschiedene Gebäude (meist gewerblicher Bereich) nur mit der Verpflichtung besondere Absicherungen (wie z.B. auch Blitzableiter) einzubauen, versichert werden. Genauso verhält es sich auch bei Inhaltsversicherungen, z.B. für Museen, Kunsthandel usw.

Gruß Merger

… mehr auf http://w-w-w.ms/a4fozn

Bei bestimmten hochwertigen Objekten oder Objekten in exponierter Lage schreibt die Brand- und/oder

Deswegen schrieb ich „ich kenne keine“ und nicht „es gibt keine“.

Aber danke für die Ergänzung.

Gruß

Nordlicht