Widerrufsrecht - Dein Freund und Helfer
Guten morgen.
angenommen ein Ehepaar hat etwas voreilig einen
Darlehensantrag bei einer Bausparkasse zwecks Baufinanzierung
unterschrieben.
Im nachhinein wurde Ihnen aber bewusst, dass man doch erst mal
vergleichen sollte. Nun wurden mehrere Bankangebote eingeholt.
Wenn der Bausparkassenvertreter nun sagt, dass der Antrag
genehmigt sei, diese diesen aber gar nicht wollen,muss
hierfürr etwas gekündigt bzw dem Antrag widersprochen werden
oder reicht es wenn einfach der Darlehensvertrag nicht
angenommen bzw. unterschrieben wird?
Gibt es irgendwelche Fristen zu beachten?
Tja, das ist zu einem beliebten Hobby in Deutschland geworden: Irgendwas unterschreiben, anklicken oder per Email bestellen und erst dann mit dem Nachdenken beginnen. Zum Ärger der Unternehmen hat der Gesetzgeber die Menschen richtig eingeschätzt und ihnen unter gewissen Bedingungen ein Widerrufsrecht eingeräumt.
So – „natürlich“ – auch bei Darlehnsverträgen. Die Bedingungen:
- Betrag kleiner 200 Euro (scheint hier nicht der Fall zu sein)
- kein Arbeitgeberdarlehen (scheint hier nicht der Fall zu sein)
- kein Förderkredite der öff. Hand (kann ich nach den vorliegenden Informationen nicht beurteilen)
- Darlehen dient nicht zum Erwerb von Wertpapieren, Edelmetallen, Devisen oder Derivaten (scheint hier nicht der Fall zu sein)
- kein Überziehungskredit (scheint hier nicht der Fall zu sein)
- keine jederzeitige Rückzahlung ohne Kosten oder Kündigungsfrist (ist hier mutmaßlich nicht der Fall)
Zum Nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/491.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/493.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/495.html
Sind alle o.g. Bedingungen erfüllt, steht dem Kandidaten ein Widerrufsrecht nach http://dejure.org/gesetze/BGB/495.html aus http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
zu. Dieses ist vorzugsweise schriftlich und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß zu erklären.
Über dieses Widerrufsrecht bist Du aller Wahrscheinlichkeit nach aufgeklärt worden. Am besten noch einmal die Unterlagen durchschauen und auf die Stellen achten, an denen Du unterschrieben hast, denn die Kenntnisnahme des Widerrufsrechts lassen sich die Kreditinstitute immer gegenzeichnen. Wurde man über dieses Widerrufsrecht nicht informiert, was ich für die deutsche Kreditwirtschaft einfach mal ausschließe, gilt das Widerrufsrecht bis zum St. Nimmerleinstag.
Gruß,
Christian
P.S.
Alle obigen Ausführungen sind natürlich hinfällig, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Ob das so ist oder nicht, entzieht sich nach der mehrfachen Lektüre der Ausführungen des Sparfuchses immer noch meiner Kenntnis.