Wir sind eine WEG- Einheit mit drei Eigentümern, ein Eigentümer hat ohne Rücksprache die Heizungsanlage auf Sommerbetrieb umgestellt, ist er dazu berechtigt? Was kann man dagegen unternehmen, eine Unterhaltung ist mit dem Eigentümer nicht möglich.
Ganz einfach: Die Mehrheit gewinnt.
Wenn 2 die Heizung an haben wollen, dann stellt Sie wieder an. Ansonsten, geht die Heizperiode bis 31. Mai und beginnt wider Ende September.
Wenn er Eigentümer ist, hat er das recht an der Heizung die Regler zu verstellen. Das haben die anderen Eigentümer aber auch.
Cool! Berichte unbedingt, wie sich die Sache entwickelt.
Hi, also was auch immer eine WEG ist - ich vermute eine Wohneigentümer-Gemeinschaft in einem Haus mit 3 Wohneinheiten - leider steht da nicht ob Ihr Miteigentümer oder Mieter in der jeweiligen Wohnung seit, aber normalerweise ist dies vertraglich geregelt. Jedenfalls ist das bei uns so! Schaut also in den Vertrag bzw. informiert Euren Vermieter.
Das ist keine Basis, um über Jahre zusammen einen gemeinsamen Besitz zu verwalten, der in den meisten Fällen mehrere Jahreseinkommen übersteigt.
Wenn es nicht vertraglich geregelt ist, werdet Ihr es nur noch gemeinsam regeln können. Eine richterliche Verfügung, dass zwei von drei die Heizungseinstellung bestimmen, führt zu einem Vernichtungskrieg.
(unter der Annahme, dass Du ebenfalls Eigentümer und nicht Mieter bist. Dann gäbe Dein Posting keinen Sinn)
In welchem Vertrag soll denn so etwas für eine WEG geregelt werden? In der Grundlagenurkunde oder Teilungserklärung? Wohl eher nicht.
Auch im Mietvertrag dürfte eine diesbezügliche Regelung die absolute Ausnahme sein, zumal hinsichtlich der Mindesttemperatur von Wohnräumen von Seiten des Gesetzgebers bzw. der Rechtsprechung schon so ziemlich alles gesagt wurde. Will sagen: selbst wenn in einem Mietvertrag geregelt ist, daß vom 15. März bis 15. November Sommerbetrieb angesagt ist, ist diese Regelung ohne Bedeutung, da die Mindesttemperaturen in den Wohnräumen gewährleistet sein müssen.
Was soll diese Frage an mich?
Ich habe nur wiedergegeben wie wir das geregelt hatten, nämlich in einem Vertrag über die Parteien der Wohneigentümer-Gemeinschaft - das waren u. a. solche Dinge geregelt, auch sowas wie die Kostenverteileungen bei hohen nötigen Anschaffungen etc. ist und wie z. B. bei Einspruch umgegangen wird. Hier zählte z. B. die Mehrheitsentscheidung.
Den Rest den Sie da schreiben kann ich leider nicht nachvollziehen, da er in keinen Zusammenhang mit der Frage steht und für mich daher nur Blabla ist …
Die Leute wollen Antworten bzw. Hilfestellungen und kein unnötiges ich geb irgendwas von mir ohne Nutzen .. dafür halte ich Ihren Post nämlich ..
ENDE ich bin raus und überlasse den Rest dem Fragesteller!
Ganz einfach: Du schreibst, daß das normalerweise vertraglich geregelt ist. Das ist falsch. Wenn es überhaupt mal geregelt ist, ist das die absolute Ausnahme und betrifft - wenn überhaupt - nur Eigentümergemeinschaften. Natürlich kann eine Eigentümergemeinschaft für sich so etwas regeln, wie das bei Euch anscheinend der Fall ist, aber erstens muß man das aktiv in die Wege leiten (weswegen von „normalerweise“ gleich gar keine Rede sein kann) und zweitens sind solchen Verträgen auch Grenzen gesetzt.
Und worin bestand die Hilfestellung bei Deinem Artikel? Im Hinweis auf die angeblich normalerweise vorhandene vertraglichen Regelung zwischen den Wohnungseigentümern? Oder in der von Fachkunde nur so strotzenden Frage, wofür die Abkürzung WEG steht?
Hallo,
sowie ich es verstanden habe, sind das 3 Eigentumswohnungen. Ob die nun einzeln vermietet sind, oder evtl. die Eigentümer selber drin wohnen,ist eigendlich unwichtig. Jede Wohnung hat doch eine seperate Heizungsanlage, die man anstellen oder aus stellen kann, genau wie man seperate Strom,- und Wasserzähler hat. So hat mein Schwiegersohn das ,da kann er machen was er will.
liebe grüße
lisa
Und wenn im undichten Dachgeschoß einer wohnt, dem die Füße abfrieren, ist das egal? Nach dem Motto: „ein bißchen Schwund ist immer und wenn der Mehrheit muckelig warm ist, ist das mehr als ausreichend“?
Vielleicht ist es aber auch so, daß das Mehrheitsprinzip da seine Grenzen findet, wo die Minderheit unbillig benachteiligt wird, wie es so schön heißt.
Genau. Und wenn bei der ganzen Umstellerei irgendwann der Knopf oder der Hebel abfällt oder die Elektronik ihren Geist aufgibt, haben zwar alle Recht, aber leider Pech.
Frag ihn mal, was er macht, wenn die Heizung im Keller nur noch warmes Brauchwasser produziert, aber nicht mehr das Heizungssystem mit Wärme versorgt. Das ist es nämlich, was man im allgemeinen mit der Umstellung auf Sommerbetrieb meint.
In dem Fall kann man an seinen Heizkörpern herumschrauben, wie man will: warm werden die dann nicht mehr.
Hallo!
Warum sollte in einem Mehrfamilienhaus jeder eine eigene Heizung haben.
Das wäre möglich, ist aber weder Pflicht noch in der überwiegenden Zahl der Wohnhäuser üblich.
Und hier sagt die Frage doch schon, es hat Zentralheizung und ein Sparfuchs unter den Eigentümern hat bereits jetzt auf Sommerbetrieb (= nur WW-Bereitung, keine Heizung) umgestellt.