Ist ein Elektroturbo eintragungspflichtig?

Hallo,
ich fand das Angebot für einen elektrisch betreibenen Turbo für Saugmotoren.
Da ich einen 3er Golf (1997) mit eben so einem Saugmotor besitze, überlegte ich mir, ob ich damit nicht seine Leistung steigern könnte.

Jetzt frage ich mich aber, ob diese Veränderung am Luftansaugstutzen des Motors eintragungspflichtig ist bzw. vom TÜV geprüft werden muss.

Gruß
Kai

Hallo Kai,

Jetzt frage ich mich aber, ob diese Veränderung am
Luftansaugstutzen des Motors eintragungspflichtig ist bzw. vom
TÜV geprüft werden muss.

Alles, was zur Steigerung der Leistung führt muß entweder mit einer ABE versehen sein (z.B. Sportauspuff und -luftfilter) oder eingetragen werden.

Grüsse

Sven

Kannste darüber mehr infos geben ?
Danke

mike

Hallo Kai!

Dazu kommt dann noch eine Anhängerkupplung!!

Die wirst doch Deinen E-Turbo auch mit E antreiben wollen und benötigst dafür einen Generator mit Antrieb. Und den schleppst Du dann im Anhänger hinter Dir her.

Gruß max

…überlegte ich mir, ob ich damit nicht seine Leistung
steigern könnte.

Hallo Kai,

es ist schon genau so, wie Du überlegst: Du wirst damit die Leistung NICHT steigern. Was glaubst Du denn, was so ein kleines, aus dem Bordnetz betriebenes Lüfterchen durch den Luftfilter zusätzlich in die Zylinder bringt? Nichts Spürbares! Was Du allerdings spüren wirst, sind Geldausgabe für das unnütze Teil und Zeitaufwand für die Bastelei. Du kannst auch 'nen kräftigen Pfurz ablassen und dann auf Beschleunigung durch den Rückstoß hoffen :smile:

Gruß
Wolfgang

Hi
Ein echt schwachsinniges Produkt das die Menscheit nicht braucht, am allerwenigsten dein Auto.
Am besten gleich noch den Ölzusatz der dir den 300.000 km alten Motor generalüberholt rein.
Verbrennt das geld doch lieber gleich.

Grüsse Helge