Gibt es eine Möglichkeit, um das klassische Verfahren per Brief-Post, also Einschreiben mit Rückschein, zu ersetzen.
Gibt es einen kostengünstigen Online-Dienst für Email-Einschreiben, welcher gesetzlich anerkannt ist? Es muss also etwas sicheres sein, nicht einfach eine Lesebestätigung, die jeder einfach verweigern kann.
Der Empfang sollte dem Absender bestätigt werden.
Das gibt es anscheinend. Man schreibt eine Email, welche der Empfänger aber nicht direkt erhält. Dieser erhält zuerst eine Email mit einem Link und einem Zahlencode. Öffnet er den Link und gibt den Code ein, kann er eigentliche Email lesen oder bekommt erst dann diese zugestellt. Der Absender erhält dann eine Bestätigung, dass die Mail vom Empfänger entgegen genommen wurde.
Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.
Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?
Wurde so nicht gesagt, aber ein Einschreiben (außer Einwurf) kann mit „A.V.“ seien Weg zurück zum Absender finden.
Das Problem im vgl. zur Email ist, dass eine Lesebestätigung einfach weggeklickt werden kann und die Mail trotzdem zugegenagen und lesbar ist, das ist eben bei einem Einschreiben nicht der Fall …
Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.
Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?
Wurde so nicht gesagt, aber ein Einschreiben (außer Einwurf)
kann mit „A.V.“ seien Weg zurück zum Absender finden.
was aber nicht bedeutet, daß es nicht zugestellt ist.
Das Problem im vgl. zur Email ist, dass eine Lesebestätigung
einfach weggeklickt werden kann und die Mail trotzdem
zugegenagen und lesbar ist, das ist eben bei einem
Einschreiben nicht der Fall …
Der Zugang hängt doch nicht von der Lesbarkeit ab.
Wie auch immer es juristisch ist, ich wollte es „technisch“ ausdrücken - und naja, wenn die Annahme verweigert wird ist das Einschreiben (logisch) nicht zugestellt, im Sinne, dass der Adressat den Inhalt lesen konnte.
Desweiteres sollte nur der Vgl. bezüglich Annahme, Lesebestätigung bei Email und Brief durchkommen, da es eben andere Systeme sind.