Zitieren wir mal aus der Promotionsordnung der Universität Bayreuth, rechtswissenschaftliche Fkultät (ganz zufällig ausgewählt…):
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
den Nachweis der Hochschulreife unter Berücksichtigung der
Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober 1978 (GVBl S. 712) in der jeweils
geltenden Fassung;
die Vorlage einer Dissertation;
daß die Dissertation nicht bereits bei einer anderen Hochschule zur Erlangung
eines akademischen Grades eingereicht wurde;
daß der Kandidat nicht diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer
anderen Hochschule endgültig nicht bestanden hat;
dass der Bewerber keine gewerbliche Promotionsvermittlung und -beratung in
Anspruch genommen hat; 6. daß sich der Bewerber nicht durch sein Verhalten als zur Führung des
Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.
(2) Das Promotionsverfahren darf nur einmal wiederholt werden.
nicht nur unwürdiges Verhalten, sondern auch die Tatsache dass man (wie auch immer man es sieht) bereits eine Promotion zum Dr. jur. hinter sich hat oder dass man (rückwirkend) die Promotion versemmelte, dürfte dazu führen, dass man einen Dr. jur. nicht mehr anstreben dürfte.
Aber: Es kann sein, dass man im Ausland sehr wohl noch mal eine juristische Promotion durchführen kann (z.B. Österreich).
meines Wissens nach dürfen auch Mediziner sich nicht Doktor schimpfen, ohne promoviert zu haben. Dann steht auf dem Schild eben nur G. Ewalt, Arzt für Allgemeinmedizin statt Dr. G. Ewalt…
in manchen Ländern ist das mit dem Doktor-Titel etwas anders. Da kriegt man den geschenkt, ohne Promotion. Deswegen muss ja auch das Land mitgeführt werden, wo man studiert hat.
„Doktortitel aberkennen“ wäre aber 4. (ich denke, wir denken alle an den gleichen Fall. Der Doktortitel wurde aberkannt, weil die Doktorarbeit mit schulnote 6 bewertet wurde. nicht wegen verhaltens)
„Doktortitel aberkennen“ wäre aber 4. (ich denke, wir denken
alle an den gleichen Fall. Der Doktortitel wurde aberkannt,
weil die Doktorarbeit mit schulnote 6 bewertet wurde. nicht
wegen verhaltens)
Ist es nicht ein Unterschied, ob ich eine 6 wegen Unfähigkeit bekomme oder weil ich bewusst betrogen habe?
Letzteres wäre eindeutig ein Verhalten. Ein nicht-akzeptables zudem.
meines Wissens nach dürfen auch Mediziner sich nicht Doktor
schimpfen, ohne promoviert zu haben. Dann steht auf dem Schild
eben nur G. Ewalt, Arzt für Allgemeinmedizin statt Dr. G.
Ewalt…
Dafür ist der Dr. med. unter dem PhD, also dem ordentlichen Doktorat. Selbst die Forschungsgemeinschaft ist dieser Meinung.
nicht nur unwürdiges Verhalten, sondern auch die Tatsache
dass man (wie auch immer man es sieht) bereits eine Promotion
zum Dr. jur. hinter sich hat oder dass man (rückwirkend) die
Promotion versemmelte, dürfte dazu führen, dass man einen Dr.
jur. nicht mehr anstreben dürfte.
Gruß, Leebo
Ok, der Dr. jur. ist versemmelt worden, darf man dann in einem anderen Bereich noch promovieren, oder ist das auch ganz ausgeschlossen?
Ich frage nur nach den Regeln hier in Deutschland, die Österreicher mit ihrem Titel-Tick interesieren mich nicht so sehr, sorry, es möge sich hier bitte keiner angesprochen fühlen:smile:
Ok, der Dr. jur. ist versemmelt worden, darf man dann in
einem anderen Bereich noch promovieren, oder ist das auch ganz
ausgeschlossen?
wenn ihm nicht seine Unwürdigkeit angekreidet würde, dürfte er in einem anderen Fachgebiet promovieren. Wirtschaftswissenschaften würden sich z.B. auch für Juristen anbieten…
Ich frage nur nach den Regeln hier in Deutschland, die
Österreicher mit ihrem Titel-Tick interesieren mich nicht so
sehr, sorry, es möge sich hier bitte keiner angesprochen
fühlen:smile:
Naja, der Punkt ist, dass ein in Österreich erworbener Doktorgrad (generell akademischer Grad) in Deutschland genauso geführt werden darf. Wenn also du oder ich in Ö. promovieren würden, könnten wir uns in Deutschland auch Dr. brigitte und Dr. Leebo nennen - oder eben Dr. Guttenberg
Nein, 4. heißt bei einem Promotionsverfahren durchgefallen sein. Das ist dem Herrn z.G. aber nicht passiert. Er hat ja mit s.c.l. bestanden.
Tatsächlich ist m.W. die bisherige Begründung für die Aberkennung gar nicht rechtens. Verstöße gegen wissenschaftliches Arbeiten sind ein Grund die Promotion abzulehnen. Dass dies unentdeckt bleibt ist nicht vorgesehen.
Wenn Unwissenschaftlichkeit in der Arbeit nicht erkennbar ist, muss eine Täuschung vorliegen, welche dann die nachträgliche Aberkennung rechtfertigt (dass jemand aus Versehen Wissenschaftlichkeit täuschend echt darstellt, hielt wohl beim Verfassen der Promotionsordnung niemand für möglich).
Tatsächlich ist m.W. die bisherige Begründung für die
Aberkennung gar nicht rechtens. Verstöße gegen
wissenschaftliches Arbeiten sind ein Grund die Promotion
abzulehnen. Dass dies unentdeckt bleibt ist nicht vorgesehen.
Wenn Unwissenschaftlichkeit in der Arbeit nicht erkennbar
ist, muss eine Täuschung vorliegen, welche dann die
nachträgliche Aberkennung rechtfertigt
Nun, anscheinend ist ja die Doktorarbiet, sagen wir mal, nicht so richtig angeschaut worden, damals… sagt ja der Zweitkorrektor selber: „Ich habe zu sehr darauf vertraut, dass Arbeiten korrekt angefertigt werden.“ (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,7494…)
Aber auch ohne diese Aussage: Warum haben die Korrektoren das nicht bemerkt?
Und ich denke mal, genauso, wie wir Lehrer auch nachträglich die Note einer Schulaufgabe etc noch in beide Richtungen verändern dürfen, darf das auch bei einer Doktorarbeit gemacht werden. Aber jetzt lehne ich weit aus dem Fenster.
„Wissenschaftlichkeit täuschend echt dargestellt“ hat Herr zu Guttenberg ja anscheinend nicht.
Und ich denke mal, genauso, wie wir Lehrer auch nachträglich die Note einer Schulaufgabe etc noch in beide Richtungen verändern dürfen, …
Darf man das auch noch Jahre nach dem Abitur?
Angenommen ein Schüler hätte im Jahre 2005 in einer sehr gut benoteten LK-Klausur in der 13.2 in Wirklichkeit nur Quatsch geschrieben, und dem Lehrer fiele dies erst im Jahre 2011 auf und wollte die Note nun in mangelhaft ändern, so dass auch die Zeugnisnote geändert werden müsste, ginge das wirklich?
Oder sagen wir, der Schüler hätte keinen Quatsch geschrieben, sondern wort-wörtlich den Wikipedia-Artikel zum Thema abgeschrieben (er hätte den kopiert und während der Klausur unter der Bank gehabt und abgeschrieben - angenommen, das wäre jetzt mal so gegangen und das Thema hätte zufällig gepasst). - Dann würde es wohl gehen mit dem Ändern der Note, denke ich.
Aber im ersteren Fall? Wenn er nur Quatsch, aber eigenen Quatsch geschrieben hätte?
Dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass diese Arbeit noch Jahre später jemand liest, das lassen wir mal außen vor.
Ein Zitat daraus:
„Österreichs Innenministerin Maria Fekter, Absolventin eines Doppelstudiums, hatte es gut, meint die Wiener „Presse“ in Bezug auf die Guttenberg-Affäre. Den Doktortitel der Rechtswissenschaften habe Fekter ohne Doktorarbeit erworben, weil diese in den Studienordnungen für angehende Juristen nicht notwendig ist. Hätte Guttenberg in Österreich studiert - ihm wären viele Probleme erspart geblieben.“