Ist ein Fahrzeugbrief auch eine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie ASchaustelleranhänger 25kmh?

Hallo, als Schausteller fahre ich einen alten zulassungsfreien Schaustelleranhänger hinter einer Zugmaschine per 25Kmh über Deutsche Strassen.
Dies ist zulässig.
Nur habe ich vor kurzen erfahren (Allgemeine Verkehrskontrolle Polizei) das man eigentlich eine Betriebserlaubnis für diese zulassungsfreien Anhänger mitführen muss…
Mein Anhänger war vor 13 Jahren auch mal zugelassen und besitzt daher noch einen KFZ-Brief.

Meine Frage :

Ist ein Fahrzeugbrief eine Betriebserlaubnis?

Ich wollte Dir gerade schreiben, das im §18 der StVZO die Ausnahmeregelungen für Schausteller-Anhäger geregelt sind. Jetzt sehe ich, dass dieser Paragraph weggefallen ist. Somit gint es keine Zulassungsfreien Anhänger mehr. Ich fürchte, Du musst Deinen Anhänger jetzt zulassen. 

Die Betriebserlaubnis holst Du Dir beim TÜV, die ist dann eweig gültig, nachdem Du den Anhänger in die Anhängerrolle Deines Straßenverkehramtes eingertagen hast.
So war es jedenfalls noch vor 10 Jahren. Aber wie gesagt, der §18 ist wohl gestrichen worden. So ein Mist.

Grüße,
Max (der selber zulassungsfreie Anhänger mit 25 km/h quer durch Deutschland gezogen hat)

und noch was: Bei mir wurde der Fahrzeugbrief von TÜV ungültig gemacht, da es nur Betriebserlaubnis ODER Zulassung geben kann.

Hallo,

Ich wollte Dir gerade schreiben, das im §18 der StVZO die
Ausnahmeregelungen für Schausteller-Anhäger geregelt sind.
Jetzt sehe ich, dass dieser Paragraph weggefallen ist. Somit
gint es keine Zulassungsfreien Anhänger mehr. Ich fürchte, Du
musst Deinen Anhänger jetzt zulassen. 

und was hat es mit dem FZV § 3 Abs. 2 Nr. 2b auf sich,
der deine Information als falsch darstellt.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2.folgende Arten von Anhängern:
b)Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

Gruß Merger

Danke Max und Merger.
wie gesagt darf ich so fahren, muss aber eigentlich immer eine Betriebserlaubnis mitführen. daher ja auch meine Frage: Fahrzeugbrief = Betriebserlaubnis , ja oder nein ? LG Bino.

Danke Max und Merger.
wie gesagt darf ich so fahren, muss aber eigentlich immer eine Betriebserlaubnis mitführen. daher ja auch meine Frage: Fahrzeugbrief = Betriebserlaubnis , ja oder nein ? LG Bino.