Hallo,
im Normalfall ergibt sich das Tragen von Berufs- und Schutzkleidung aus örtlichen Dienstanweisungen (in NRW zB der Kommunen), die variieren können.
Grundsätzlich handelt es sich bei Feuerwehrleuten in den Berufsfeuerwehren der Städte und Kreise (zumindest in NRW) um Beamte. Und dann gilt im wesentlichen das gleiche, was auch für Polizisten gilt. Tragen sie eine amtliche Dienstkleidung, müssen sie eine gewisse Sorgfalt im Auftreten wahren, weil das Tragen sie in Verbindung mit ihrem Amt bringt.
Besoffen auf einer Kirmes mit der Dienstkleidung der örtlichen Berufsfeuerwehr auf dem Tisch zu tanzen oder Wahlveranstaltungen der NPD zu moderieren, sollte man da besser lassen. Schließlich ist eine Verwechslungsgefahr mit einem echten (und nüchternen) Feuerwehrmann im Dienst gegeben. Sie privat oder in der Freizeit zu tragen (zB als Vorbereitung auf die beginnende Mittags- oder Nachtschicht) ist völlig ok.
Ein „falsches“ Gag-Tshirt zu tragen, wäre allenfalls ein Verstoss gegen die o.g. Dienstanweisungen. Sollten daraus Nachteile während eines Einsatzes entstehen (die ich kaum sehe), könnte man ihn ggf. dienstrechtlich belangen, allerdings zB eher wegen Nichttragens einer Schutzkleidung oder dgl… Ein besoffener Auftritt damit auf einer Kirmes wäre entsprechend „weniger“ schlimm, außer man könnte wieder Rückschlüsse auf ein unangemessenes Amtsverhalten ziehen, was aber so kaum greifbar wäre, da sich auch ein Feuerwehrmann durchaus in der Freizeit „mal“ besaufen darf 
Im übrigen ist das Tragen seiner Tagesdienstkleidung bei der Feuerwehr - u.a. wegen der kuriosen Dienst- und Bereitschaftszeiten - weit verbreitet und spiegelt wenndenn nicht aus Bequemlichkeit eher den kameradschaftlichen Geist von Verbundenheit zu seinen Kollegen oder einen gewissen Berufsethos wieder und ist - soweit mir bekannt - im Allgemeinen keine Amtsanmaßung oder „zu viel Ego“.
Gruß vom
Schnabel