Ist ein Foul Körperverletzung?

oh, sorry, ich hab nicht auf die Zeiten geachtet.

Gruss

Iru, der sich fragt, warum denn dann weiter geraten wurde :wink:

Verwirrung mit anschliessender Dankbarkeit
Hallo!

Iru, der sich fragt, warum denn dann weiter geraten wurde :wink:

Das war unteranderem mein Fehler. Ich konnte Levayz Argumentation nicht folgen, weil ich die in seinem Hinweis
„Aus dem Umkehrschluss aus § 228 StGB ergibt sich die Möglichkeit, in eine Körperverletzung einzuwilligen.“
auftauchende Zahl
„§ 228 StGB“
als „§ 22 3 StGB“
ueberlesen habe. Und dort habe ich nichst von Einwilligung gefunden; deshalb auch meine Verwirrung.
Erst thomas321 hat mich auf den richtigen Paragraphen aufmerksam gemacht.

Ich danke jedenfalls allen, die mir zu meiner nun gefundenen Antwort weitergeholfen haben.

Gruss
Paul

Aus dem Umkehrschluss aus § 228 StGB ergibt sich die
Möglichkeit, in eine Körperverletzung einzuwilligen. Es geht
hier nicht um die Tatbestandsmäßigkeit, sondern um die
fehlende Rechtswidrigkeit.

Wenn ich an einem Fußballspiel teilnehme, willige ich sicherlich in regelgemäße Gefahren für meine körperliche Gesundheit ein. Aber ist das auch so bei absichtlichen Regelverstößen? Ein gezieltes „Foul“ ist ja gerade kein Bestandteil des Spiels, das gespielt wird.

Grüße,
Sebastian

Gehen wir mal von einem Extrem aus: Spieler A geht auf Spieler B mit einem Messer los. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass das nicht mehr von der Einwilligung gedeckt ist. Damit ist bewiesen, dass es eine Grenze geben muss. Wo die liegt, ist im Einzelfall zu ermitteln.

Levay

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Hallo,

Ich meine ja auch nicht vor jedem Spiel.

Das wäre aber notwendig.

Insofern es im Vertrag festgehalten ist, ist es auch gültig bis der
Vertrag ausläuft.

Du kannst aber keinen Vertrag schließen, wenn Du den Vertragspartner nicht vorher festlegst.

Ein Vermieter schreibt auch nicht jeden Mietvertrag
neu es werden bloß wichtige Daten z.B. anzal der Räume oder
die m² geändert.

Und der Name des Mieters, richtig?
Gruß
loderunner

Hallo levay,

gutes Beispiel, gefällt mir und merk ich mir.

Gruss

Iru

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Ich argumentiere oft so. Man nehme ein Extrembeispiel, um zu verdeutlichen, dass es irgendwo eine Grenze geben muss. Dann sage mir, der Rest sei eine Einzelfallentscheidung. Und das stimmt sogar.

Ich argumentiere oft so. Man nehme ein Extrembeispiel, um zu
verdeutlichen, dass es irgendwo eine Grenze geben muss. Dann
sage mir, der Rest sei eine Einzelfallentscheidung. Und das
stimmt sogar.

Das Beispiel mit dem Messer ist mir sogar auch eingefallen :wink:. Aber dann habe mich mich gefragt, wo denn der Umfang meiner Einwilligung definiert wäre. Das wären wohl die Regeln des Spiels… und mit deren Anerkenntnis alleine würde ich ja gerade nicht in ein „spieltypisches“ aber regelwidriges Foul wie ein gestelltes Bein o.ä. einwilligen.

Grüße,
Sebastian

Doch, m. E. schon. Es ist ja oft eine Einzelfallentscheidung des Schiedsrichters, ob ein Foul vorliegt oder nicht. Das kann nicht über die Strafbarkeit entscheiden. M. E. ist alles von der Einwilligung gedeckt, was in so einem Spiel eben zu erwarten ist. Dazu gehört natürlich nicht, dass ein Weltklasse-Fußballer in seinem letzten Spiel, einem großen Finale gegen Italien, eine Kopfnuss verteilt, weil er die Ehre seiner Schwester verletzt sieht…

Levay