Ist ein Gefrierfach in Einbauküche pflicht?

Ich bin vor ca 4 Wochen in eine kleine 1-Zimmer Wohnung mit Einbauküche bzw. Kochniesche eingezogen. In dieser Küche ist auch ein Kühlschrank (leider nur) mit zwei Sterne Gefrierfach eingebaut. Seit ich eingezogen bin ist die Klappe vom Gefrierfach defekt und fällt immer wieder raus sobald man den Kühlschrank öffnet. Inzwischen Klebe ich sie einfach mit Klebeband an die vorgesehene Stelle. Zu dem kommt noch hinzu das ein zwei Sterne Gefrierfach ca -12°C haben sollte, was meins nicht annäherend hat. Zu Zeit liegt beispielsweise eine Packung Krocketten um Gefrierfach, die unteren sind leicht angefroren, die oberen sind einfach nur kalt und nicht gefroren. Meine Frage daher: Ist der Vermieter dazu verpflichtet einen Kühlschrank mit Gefrierfach zu stellen wenn eine Einbauküche im Mietvertrag vereinbart ist? Und muss dieses Gefrierfach Mindestkriterien erfüllen (1-Sterne, 2-Sterne, 3-Sterne)?

Danke schonmal für die Antworten

Sie übernehmen das, was vorhanden ist und im Übergabeprotokoll auch so vermerkt wurde. Bleibt zu hoffen, dass Sie da auf den Schaden schriftlich hingeweisen und den Vermieter zur zur Repaturleistung veranlaßt haben. Ansonsten sind Sie haftbar!

Moin!

Nein, muß nicht. Genauso wenig wäre z.B. eine Mikrowelle Pflicht…
Aber die Einrichtung resp. der Kühlschrank selbst, was ja Eigentum des VM ist, muß heil sein. Wenn also etwas defekt ist, dem VM schriftlich (wenn´s mündlich nicht geht) melden und freundlich um Reparatur bitten.
Gruß
MK

hallo,

  1. ich schaue mir VORHER die Sachen an, die ich miete, auch wenn die Dinge noch so unlogisch sind, wie ein Gefrierfach
    2.kommt drauf an, was im Mietvertrag drin steht, muss nicht unbedingt ein 3 Sterne sein…in einem 2 Sterne kann man einige Stunden, würde ich sagen, Gefriergut drin lassen, mehr nicht
  2. wenn im MV nur steht Einbauküche,ist meist ein 3 Sternekühlschrank drin,muss aber nicht, genauso wie ein Kochnische nicht unbedingt einen Herd haben muss, sondern nur ein 2 Plattenherd

lisa

Hallo guten Abend,

wenn der Vermieter eine Küche zur Verfügung stellt, so steht es selbstverständlich außer Frage, dass es ihm obliegt, funktionstüchtige Geräte anzubieten. Wenn nun ein Kühlgerät mit Gefrierfach Bestandteil des Mietvertrages waren, ist auch diese Eigenschaft zu erfüllen. Auf die Energieklasse, bzw. Anspruch der Qualität durch Sterne wird wohl kein Anspruch abzuleiten sein. Hier kann man ggf. versuchen, falls ein Neugerät angeschafft werden muss, den Mehrwert in Absprache mit dem Vermieter selbst zu übernehmen. Der Unterschied eines neuen Kühlgerätes mit oder ohne Gefrierfach - wie von Ihnen beschrieben - liegt bei ca. Eur 100,-. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass das Kühlgerät beim Vermieten ein Gefrierfach haben muss, da es andere Möglichkeiten gibt, eigene Gefriergeräte im Keller oder sonstwo aufzustellen. Nur wenn von Anfang an das defekte Gerät ein Gefrierfach hatte, wird wohl auch von einem gleichwertigen Anspruch auf Mängelfreiheit auszugehen sein. Werfen Sie dem Vermieter am besten im Beisein eines Zeugen einen Brief in den Briefkasten und setzen einen Termin zur Mängelbeseitigung und bitten um ein Gespräch diesbezüglich. „Es wird zwar Winter, aber die Lagerung auf der Fensterbank ist auch nur begrenzt.“ :smile:
Gruß Frank

Hallo Marcel,
wenn in Ihrer Miete die Kücheneinrichtung als funktioneller Bestandteil aufgeführt ist, dann hat alles auch bestimmungsgerecht und zuverlässig zu funktionieren.

Bitten Sie daher Ihren Vermieter (per Einschreiben) den Mangel zu beheben und weisen Sie Ihn darauf hin, dass das Gerät ausserdem nicht mehr den energetischen Standards genügt, also ein Stromfresser ist und ausserdem total unhygienisch ist, weil er versport ist. (Schimmel ist immer in den Dichtungen zu finden)

Wenn jetzt ein neues Gerät angeschafft wird hätte er das Recht diese Kosten als Mieterhöhung wieder reinzuholen.
Wenn er nichts unternimmt, sind Sie leider gezwungen eine Mietminderung vorzunehmen.
Erfahrungsgemäss werden in solchen Küchen minderwertige Komponenten verbaut.
Beste Grüße
hardy

Hallo,

schreibe deinen Vermieter an und beschreibe den defekt des Kühlschrank. Setze Ihn eine Frist zur Reparatur. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, versuche es mit einer Mietkürzung, diese muss natürlich auch vorher schriftlich angekündigt werden.
Allerdings würde ich es im ersten Schritt mündlich (telefonisch) versuchen zu regeln.

Viel Glück

Hallo Marcel,
Pflicht ist nur, was im Mietvertrag deutlich geschrieben steht. Steht da nix von Eisfach mitxx Sternen, ist dies keine Pflicht.
Hast Du die Klappe kaputt gemacht, musst du die Reparatur bezahlen, und dann sind auch wieder die vorgesehenen Gradzahlen erreichbar.
War das Eisfach defekt, musst du es sofort beim Vermieter anzeigen, am besten auf einem kurzen Brief schriftlich, damit klar ist, daß du nicht Schuld bist. Dann muss der Vermieter den Kühlschrank reparieren lassen (zahlst du ja Miete für) und dann wird der Kundendienst feststellen, ob das Kühlaggregat defekt ist oder nicht.
Wenn Du Ärger aus dem Weg gehen willst, hol Dir im Netz irgendwo günstig einen Minigefrierschrank. Da passt dann auch ne Pizza rein.

OK?
Hoffe das hilft.

Sorry,
keine Ahnung.