wenn ich z.B. beruflich in die Türkei müsste und ich bei der Einreise ein Touristenvisum angebe ist das strafbar?
Nehmen wir an meine Firma sendet mich in ein Land bei dem ich ein Visum brauche und alle meine Kollegen verwenden ein Touristenvisum ohne Problem. Wäre das rechtlich nicht eine Grauzone?
Anscheinend ist es so üblich, aber mich würde interessieren, ob es rechtlich strafbar ist oder ob da nichts passieren kann.
Für die Einreise in die Türkei braucht ein EG-Bürger kein Visum. Es genügt die Vorlage eines gültigen Reisepasses (Personalausweis geht auch, ist aber nicht ratsam., da man den Zettel mit dem Einreisestempel leicht verlieren kann).
Solltest du dort ansässig werden wollen, um z.B. eine Arbeit aufzunehmen, benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die du dort vor Ort beantragen musst. Dieses sollte über den Rechtsanwalt oder Steuerberater deines dortigen Arbeitgebrs erfolgen.
Ich selber war sechs Jahre in der Türkei tätig
Wir sprachen von Visa.
Die A1-Bescheinigung ist etwas anderes. Sie ist die Bescheinigung, dass der Reisende in seinem Heimatland sozialversichert ist. Sonst wäre er nämlich im entsendenten Land abgabepflichtig.
Diese Bescheinigung, allerdings damals unter anderen Namen, kenne ich für Frankreich und der Türkei.
warum verstehe ich diesen Einwand nicht?
Es wurde u.a. nach „Touristenvisum“ gefragt - und das braucht man in die Türkei nicht.
(Arbeitsvisum: will der TE ja vermeiden)
Mir ging es um EG, die ja nun schon einige Jährchen nicht mehr existiert. Und mit diesem Wissen um die anderen Punkte der Antwort, die m. E. auf veralteten Informationen beruht.