Hallo,
Ich kenne es noch aus dem Pferdehandel. Der Handschlag galt als Vertragsabschluss und war bindend.
Der hatte ewig lang vor Gericht auch Bestand.
Ist das immernoch so?
Gerade bekam ich im Bekanntenkreis mit, dass ein paar Autofelgen per Handschlag verkauft wurden. Der Käufer ist aber zurückgetreten.
Was gilt dann?
Mein erster Gedanke wäre: Wo nichts Schriftliches, da kein Vertrag.
Ist der Handschlag grundsätzlich ein geltender Vertragsabschluss, ist er komplett abgeschafft, oder gilt er noch in bestimmten Sparten ( Viehhandel)?
Danke für Eure Infos!
LG, Mao
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Hallo,
bis auf wenige Fälle ist für einen Vertrag nichts schriftliches erforderlich, wie man auch schnell erkennt, wenn man sich überlegt, wie viele Verträge man täglich in nicht schriftlicher Form abschließt: im Supermarkt, beim Bäcker, im Klamottenladen, im Parkhaus, im Restaurant usw. Wie sich im Nachhinein Streifragen lösen lassen, ist dann das Problem der Vertragspartner.
Der Gesetzgeber schreibt - wie erwähnt - die Schriftform oder strengere Formvorschriften für wenige Sonderfälle vor, in denen der Gesetzgeber das für unabdingbar hält. Dazu gehören bspw. Grundstückskaufverträge (notarielle Beurkundung), Bürgschaften natürlicher Personen, Kündigung eines Arbeitsvertrages und einige andere Rechtsgeschäfte.
Gruß
C.
Ganz schlicht gesagt: Verträge benötigen nur in bestimmten, im BGB festgelegten Fällen der Schriftform. Ansonsten sind mündliche Verträge oder solche, die durch konkludentes Handeln zustandekommen, ebenso wirksam und rechtsverbindlich. Wenn Du in den Kiosk gehst und einen Kaugummi erwirbst schließt Du damiteinen Kaufvertrag, ohne daß dieser schriftlich fixiert werden muß…
Wenn der andere den mündlichen Vertrag (trotz Gültigkeit, das haben die anderen ja schon geschrieben) abstreitet, hat man u. U. ein Problem, die Existenz des Vertrags zu beweisen.
Da kann es besser sein, wenn man einen schriftlichen Vertrag hat.
Grüße
Dirk
In sehr vielen, vermutlich den Meisten, gelten auch mdl. Verträge.
Bei strittigen Fällen wird es aber mit der Beweisführung schwierig.
Ich habe mal in zwei mdl. abgeschlossenen Verträgen mit einem ziemlich knapp mdl. hingerotzten „pacta sunt servanda“ ohne jede Erläuterung brave Einsicht erreicht.
Ist Juristenlatein und bedeutet lediglich, dass Absprachen, Verträge zu bedienen sind.
LG
Amokoma1
Das hatten wir ja eigentlich schon geklärt - mehrfach.
Die Existenz eines Vertrages wird doch in den allerwenigsten Fällen bestritten. Wenn Streit entsteht, dann doch meist über die Frage, wie der Vertrag zu erfüllen ist. Aus diesem Grunde gibt es ja auch in den allermeisten Fällen, in denen es nicht nur darum geht, eine Tüte Brötchen und etwas Geld über die Theke zu reichen, auch einen schriftlichen Vertrag. Anschließende Probleme resultieren dann meist daraus, daß einer der Vertragspartner den Vertrag nicht richtig gelesen oder verstanden hat - zumindest, wenn eine Privatperson Vertragspartner ist.
Oder aber, daß Verträge einzuhalten sind.