angenommen man ändert nach der prüfung der bonität für ein handyvertrag das Konto von dem eine leistung eingezogen werden sollte und dieses konto gehört einem dritten den man nicht auf bonität geprüft hat ist dieser vertrag rechtskräftig bzw.rechtsgültig
Natürlich und zwar mit der Person die geprüft wurde, mit dieser beteht der Vertrag, hat nichts mit dem Konto zu tun von dem es abgeht.
Sollte es auf dem anderm Konto nicht zu Zahlungen kommen haftet natürlich die Person die den Vertrag gemacht hat.
Damit verstößt wahrscheinlich der Dritte gegen den Vertrag mit seinem Kreditinstitut, den er unterschrieben hat mit „Ich führe das Konto auf eigene Rechnung“.