Ist ein Handyvertrag telefonisch gültig?

Vor einiger Zeit wurde ich auf meinem Pre-Paid Handy angerufen, ob ich den einen Vertrag möchte, der auf meine Anspruche genau eingestellt wird. Diesem dann extra für mich erstellten Vertrag habe ich dann zugestimmt und auch dass ich sofort umgestellt werde. Kurze Zeit darauf kam auch der Vertrag, da in dem Vertrag nichts genaues drinstand habe ich ihn auch nicht unterschrieben. Später habe ich dann festgestellt, dass der Vertag, auf dem mein Handy läuft nicht der ist, dem ich mündlich zugestimmt habe. Dann habe ich auf meiner Kundenhotleine angerufen und nach einigen Versuchen sogar jemanden zu sprechen bekommen, der hat mir dann gesagt, dass man diesen Gesprächsausschnitt anfordern könnte und dass dann geändert wurde. Da aber nichts geschah rufte ich nochmal an, dann wurde mir gesagt, dass das bearbeitet würde und dass man da nichts machen könne. Da dann immmer noch nichts passierte, bin ich zur Bank gegangen und habe mir mein Geld der letzten Monate, das abgebucht wurde wieder geholt. Darauf hin wurde dann mein Handy gesperrt und mir wurde ein Brief zugesand, in dem stand, dass ich doch zahlen sollte und ihnen einen Brief mit Grund zuschicken sollte. Darauf hin habe ich alles in einen Brief formuliert und ihnen geschickt. Das Geld habe ich nicht überwiesen. Nun (4 Monate nach meinen ersten Anruf) ist mein Handy komplett gesperrt d.h. ich kann nicht mal angerufen werden und sie haben mir nen Breif geschrieben, dass ich das Geld überweisen soll sonst droht mir ein Inkassoverfahren.
Muss ich das Geld jetzt überweisen auch wenn ich dem Vertrag für dieses Handy nie mündlich noch schriftlich zugestimmt habe?

Ich würde mich echt freuen, wenn mir irgendjemand weiterhalfen könnte!

Danke für alle Antworten
Mia

Hallo,

meines Wissens ist die Vertragsänderung auch mündlich rechtens. Ohne Unterschrift. Allerdings kann man alle Verträge, die mündlich übers Telefon gemacht wurden innerhalb von 14 Tagen wieder stornieren. Aber so wie ich das Ihrer Nachricht entnehme sind diese 14 Tage längst vorrüber.
Dann geht es nur noch über das Gesprächsprotokoll, falls das überhaupt noch vorliegt beim Provider.
Hier werden Sie vermutlich ohne Anwalt nicht weiterkommen. Allerdings muss man dann auch immer die Anwaltskosten, Gerichtskosten etc. gegenrechnen gegen den Betrag, den der Provider einfordert. Das wird für Sie vermutlich die günstigere Variante sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Keller

Hallo Mia-mariah,

leider kann ich dir zu diesem Thema keine schkundige Antwort geben. ich hoffe du hast dennoch Erfolg.

mfg

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Hallo Mia,
sorry für die verspätete Antwort, ich war verreist. Leider kann ich Dir auf diesem Gebiet nicht weiterhelfen.
misu21