Folgender Sachverhalt: Kind A hat ein Haus überschrieben bekommen 2011 ( auch im Grundbuch eingetragen ), Kind B verzichtet aufs Erbe, hat das auch beim Notar unterschrieben. Nun sind noch ein Kredit der Verstorbenen offen,( sonst keine weiteren Güter vorh. ) den Kind B immer mitgezahlt hat, da die Verstorbene für Kind B den Kredit aufgenommen hat. Jedoch ist Kind B nicht als Kreditnehmer auf Papier. Frage: Kann Kind A das Erbe ausschlagen und ist somit der Kredit „erledigt“? Ist das Haus aus der Erbmasse raus oder muss Kind A das Erbe annehmen + bleibt somit auf den Schulden sitzen? Vielen Dank für eine Antwort.
Ein Erbe kann immer ausgeschlagen werden.Dann ist aber auch die Hütte weg weil sie zur Erbmasse gehört
Hallo Miss1001Nacht,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der Vererbung nicht weiter helfen.
Wir hoffen, dass Ihnen ein anderer Experte weiterhelfen kann. Erkundigen können Sie sich auch bei Ihrem Anwalt.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch bei Thema Unfallrecht und Schulden. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
Sorry, das ist eine Frage für einen Juristen nicht für WWW Laien.
Da würde ich mal einen Anwalt fragen.
Ich kann da ohne Unterlagen nicht weiterhelfen.
Hallo,
wir nehmen hier nur zu insolvenzrechtlichen Fragen Stellung, da wir keine „Erbrechtler“ sind.
Gruß