Ein Bekannter hat einen Gasherd für 200 Euro bei Ebay Kleinanzeigen reingesetzt. Ein Interessent wollte sich Samstag den Ofen anschauen, nun hat er als Verkäufer den Interessant gestern abgesagt. Denn der Ofen ist bereits an einen anderen verkauft worden. Interessent pocht nun auf gültigen Kaufvertrag. Schreibverlauf siehe Bildercollage im Anhang. Eigentlich hat der Interessent nur Interesse bekundet und noch nicht fest zugesagt (Kauf oder Nehm Ich!!!) Ist er im Recht??? Hat er Gerichtlich eine Chance??? Denn eigenlich hat er nur Interesse bekundet…Danke sehr.
PS: Er will nun 250 Euro Schadensersatz oder Gericht (Angeblich hat er Jura studier und 2 Juristen gaben Ihn wohl heute bereits recht, sagt Er.
Doppel PS: Interessent hat nur Ebay Kleinanzkigenmail und die Handnummer der Verkäufers. Ist der Verkäufer trotzdem auffindbar???