Ist ein Interesse schon ein Kauf bei Ebay Kleinanzeigen? Kaufvertrag statt gefunden?

Ein Bekannter hat einen Gasherd für 200 Euro bei Ebay Kleinanzeigen reingesetzt. Ein Interessent wollte sich Samstag den Ofen anschauen, nun hat er als Verkäufer den Interessant gestern abgesagt. Denn der Ofen ist bereits an einen anderen verkauft worden. Interessent pocht nun auf gültigen Kaufvertrag. Schreibverlauf siehe Bildercollage im Anhang. Eigentlich hat der Interessent nur Interesse bekundet und noch nicht fest zugesagt (Kauf oder Nehm Ich!!!) Ist er im Recht??? Hat er Gerichtlich eine Chance??? Denn eigenlich hat er nur Interesse bekundet…Danke sehr.

PS: Er will nun 250 Euro Schadensersatz oder Gericht (Angeblich hat er Jura studier und 2 Juristen gaben Ihn wohl heute bereits recht, sagt Er.

Doppel PS: Interessent hat nur Ebay Kleinanzkigenmail und die Handnummer der Verkäufers. Ist der Verkäufer trotzdem auffindbar???

Hallo

Der Interessent will doch selber noch handeln.

Zuerst, nach diesem ‚Was würden Sie denn zahlen‘ - ‚200‘ - ‚Das ist okay‘, das klang für mich schon ein bisschen wie eine Abmachung, war es aber wohl auch noch nicht.

Aber wenn er danach noch schreibt, er wolle handeln, da der Verkäufer VB geschrieben habe, ist das für mich eindeutig keine Abmachung über einen Kauf. - Allerhöchstens könnte es eine Abmachung darüber sein, dass er sich den Herd am Samstag angucken kann, aber das ist es wohl nicht, was der Interessent will. Und das ließe sich ja vielleicht sogar noch einrichten.

Quatsch, da existiert kein Kaufvertrag.
Die Masche könnte er nur abziehen wenn das Teil bei Ebay als Auktionsangebot eingestellt und nach Abgabe eines Gebotes von ihm, vom Inserenten zurück gezogen wurde.
Das ist bei Ebay Kleinanzeigen aber nicht der Fall weil das kein Auktionsportal ist.
Also, nicht verunsichern lassen und ganz gelassen der Dinge harren die da (nicht) kommen werden. ramses90

Also auf Ignore bei Ebay Kleinanzeigen stellen???

Also ruhig bleiben… Denn auf Ebay hat er keine Adresse und besitzt nur die Telefonnummer und Nachname… Ausserdem ist ja ein Interesse kein kauf???

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Wurde also noch nicht mal ein Treffpunkt für die Besichtigung des Herdes ausgemacht?
Dann ist es ja nicht mal eine Verabredung zum Angucken, er hat also keinen Anspruch, den Herd auch nur zu sehen :smile:

Nein, wenn er gesagt hätte: ich will den Herd haben. Und man hätte geantwortet: Gut, kriegen Sie für 200 Euro.
Dann wäre es evtl. ein Kaufvertrag gewesen, wenn diese Willensbekundung über das Kleinanzeigenportal Gültigkeit hat, was ich nicht weiß (mündlich wäre das dann ein Kaufvertrag). Das hat ja aber nicht stattgefunden.

Wie kommst du darauf? Du sollst die Nachrichten durchaus in der Reihenfolge, in der sie geschrieben wurden, lesen. „Ja, das ist okay, dann bis Samstag.“ waren die letzten Worte des Verkäufers als Antwort auf das (Verhandlungs-)Angebot des Kaufinteressenten „200 Euro“, bevor er dem Kaufinteressenten mitgeteilt hat, dass der Herd nun doch anderweitig verkauft wurde.

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Genau das ist passiert.

Ach so, ich habe immer von oben nach unten gelesen. Von links nach rechts wäre aber richtig gewesen.
Hm, dann weiß ich es nicht.

Richtig wäre es gewesen 1. Reihe von links nach rechts, dann 2. Reihe von links nach rechts. Und ich habe dir gerade auch im anderen Thread geantwortet, vielleicht meldet sich Wiz dort nochmal.

Warum nicht?
Man war sich handelseinig. „wären 200€ okay?“ - „Ja, bis Samstag.“.

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Hallo,

in Ergänzung zu dem Ausführungen von @ramses90:

Vor Gericht hätte das ganze aus meiner Sicht wenig Erfolg. Fast die ganze Zeit wird im Konjunktiv geschrieben - „ich hätte Interesse“, normalerweise erwartet man als Bildungsdeutscher einen Nebensatz, der eine Bedingung nennt, unter das Interesse Wirklichkeit werden würde. Weiter geht es mit mit den Konjunktiven „was würden Sie bezahlen?“ „wären 200 € ok?“.

Für einen Kauf sollten beide Parteien ihre Kaufabsicht so klar und eindeutig wie möglich formulieren. Zum Beispiel:

K: Hallo, ich habe Interesse an dem Herd. Ist er noch da? Kann ich ihn am Wochenende abholen?
V: ja, der Herd ist noch da und kann abgeholt werden.
V: Wie viel wollen Sie für den Herd bezahlen?
K: So ein Herd ist mir bis zu 200 € wert. Da sie im Angebot VB schreiben, werden wir den exakten Kaufpreis bei der Besichtigung festlegen.
V: ok.
K: gut. Dann komme ich am Samstag zu ihnen und kaufe den Herd für etwa 200 €.
V: Ja, bis Samstag.

In diesem fiktiven Dialog haben beide Partner den Kauf- bzw. Verkaufwillen gezeigt und sich praktisch auf die Bedingungen des Handels geeinigt. So ein Dialog könnte von einem Gericht sicher als genügend verbindlich angesehen werden, um einen eventuellen Schaden des geprellten Käufers gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Aber „hätte“, „würde“, „könnte“ …. nee, da sehe ich wirklich keine Chance.

Grüße
Pierre

P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann und will daher eine verbindliche Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen.

Also, ich halte das für einen ziemlich eindeutigen Kaufvertrag und bin der Meinung, das auch ein Gericht das so sehen müsste. Der Konjunktiv ist ein Konjunktiv der Höflichkeit - eine schliche Höflichkeitsform, aus der man nicht ableiten kann, das gar keine Willenserklärung vorliegt. Dafür kommt der Konjunktiv in Rechtsgeschäften auch viel zu häufig vor - oder hast Du noch nie im Lokal oder im Geschäft mit „Ich hätte gerne …“ bestellt?

„Ich hätte gerne drei Semmeln.“ - „Bitte sehr. Das wären dann 1,35 Euro,“

Viele Grüße,
Max

Nein, ein Bildungsdeutscher erwartet das gerade nicht, weil er mit dem Konjunktiv als reine Höflichkeitsform vertraut ist. „Ich hätte gerne den Lachs mit Nudeln“ ist Konjunktiv und eine klare Willensäußerung, auf die ein verständiger Kellner mit „Sehr wohl, der Herr!“ reagiert und nicht mit „Unter welcher Bedingung?“ :slight_smile:

Nur Scherzbolde und Dummköpfe antworten auf einen Satz wie „Könnten Sie mir sagen, wie spät es ist“ mit „Ja“. Jeder verständige Mensch kann die Konstruktion korrekt verstehen. Und ein Gericht geht nicht nach dem Wortlaut, sondern versucht den wirkliche Wille zu erforschen (§ 133 BGB) und danach, wie ein Satz nach Treu und Glauben verstanden werden kann.

Gruß,
Max

Hat er.:grinning::grinning::grinning: