Ist ein Kassenzettel b.Umtausch erforderlich ?

Habe kurz vor Weihnachten wurde 1 Artikel bei Lidl gekauft aber der Kassenzettel ist nicht mehr auffindbar ,dieser nach Recherchen bei der Umtauschaktion erforderlich sei,wie man mich belehrte.
U.a sie auch ein Umtausch nur innerhalb 4 Wochen möglich.
Daraufhin meine Frage: Wo die Geschäftsbedingungen ausgehängt bzw. ausgestellt sind:Woraus diese Bedingungen hervorgehen.
Antwort: Gibt es nicht bei Lidl!!!
Fazit:der Artikel kann nicht mehr zurück gegeben werden.

Frage : Ist wirklich ,wenn der Artikel dort gekauft wurde und sonst nirgendwo sonst vertrieben wird,sondern nur dort vertrieben wird vom Umtausch ausgeschlossen?

>Danke

Wenn Du den Artikel wg. Verstoßes gegen die o. a. Brettregel nochmal schreibst, solltest Du auch angeben, warum der fiktive Lidlkunde den fiktiven Artikel umtauschen will: Kaputt oder gefällt nicht?

Gruß S

Hallo!

Man will doch gar nicht „umtauschen“ ! Also etwa andere Größe oder Farbe,was bei Aktionsware selten noch möglich wäre.
Man will zurückgeben und Geld zurück.

Da das sowieso rein freiwillig wäre,gelten dafür die Bestimmungen vom Händler.
Räumt der Händler denn überhaupt ein Rückgaberecht ein,wo steht das dran ? Auf großen Plakaten im Laden etwa ?

Oder woher weiss man als Kunde das überhaupt ?

Wenn es das Recht gibt,dann kann man es m.E. nach ohne Kaufbeleg durchsetzen,weil diese Ware ja nur in diesem Laden und zu der bekannten Zeit verkauft wurde. Aber es tauchen gleiche Artikel auch mehrfach im Jahresverlauf in diesen Märkten auf,da wäre es schon schwieriger !

Auch die Gewährleistungsrechte könnte man ohne Kaufbeleg geltend machen,möglichweise mit etwas Hin und Her,aber es wäre machbar.

Ein Anruf oder Schreiben an die Zentrale wirkt manchmal Wunder,man ist auf zufriedene Kunden angewiesen und will sie halten,also auf Kulanz ist immer etwas machbar.
Gute Chancen also.

mfG
duck313

Man will doch gar nicht „umtauschen“ ! Also etwa andere Größe
oder Farbe,was bei Aktionsware selten noch möglich wäre.
Man will zurückgeben und Geld zurück.

Da das sowieso rein freiwillig wäre,gelten dafür die
Bestimmungen vom Händler.

ach? und beim umtauschen nicht?

Wenn es das Recht gibt,dann kann man es m.E. nach ohne
Kaufbeleg durchsetzen,

das kann man genau dann, wenn der händler dieses recht auch in dieser form einräumt. wenn da steht: ‚umtausch oder rückgabe nur mit kassenbon‘ dann ist das auch so.

Auch die Gewährleistungsrechte…

das hat mit dem fall hier auch genau gar nicht zu tun.

Hallo

… dieser nach Recherchen bei der Umtauschaktion erforderlich sei,wie man mich belehrte.

Wer sprach diese Belehrung aus, jemand von Lidl?

Fazit:der Artikel kann nicht mehr zurück gegeben werden.

Ist das denn wenigstens mal versucht worden?
Erfahrungsgemäß ist man bei Aldi und Lidl extrem kulant, was Rückgaben betrifft.

Vielleicht in einer anderen Filiale versuchen, wenn es in einer nicht klappt.

Viele Grüße