Ist ein Kauf rechtskräftig, wenn

In dem wohl zweitgrößten Deutschen Internet-Auktionshaus, habe ich vor kurzem einen Kauf tätigen wollen. Das Angebot wurde abgebrochen, da der Verkäufer sich nicht verifizieren konnte. Ich habe mich danach mit ihm in Kontakt gesetzt, worauf hin er mir folgendes anbot: „…sie können ihn so kaufen!es haben sich schon mehrere gemeldet und wer mir das meiste bietet bekommt ihn!also machen sie mir ein angebot.“
Ich schrieb folgendes zurück und bekam damit seinen Zuschlag „Ich würde für diesen Rechner 265€ berappen, falls er denn noch nicht verkauft sein sollte…“
Er gab mir seine Adresse und Nummer (Festnetz ist nicht vergeben, Mobil ist nur Mailbox ohne hinterlassenen Namen) mit der bitte, das Geld schnell zu überweisen.
Nachdem kein Kontakt hergestellt werden konnte, droht er mir bei nicht sofortiger Überweisung mit seinem Anwalt.
Ist dieser „Kauf“ Rechtskräftig? Immerhin sagte ich, dass ich 265€ bezahlen >würde

Hallo Laoske,
ich kann Dir bei Deinem Problem leider nicht weiterhelfen!
Gruss R.

Du kannst ja mit jedem der volljährig ist einen Kaufvertrag machen.

Der Vertrag kommt ja durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Was ja bei dir der Fall ist!

Aber da du ja nicht dumm bist und dem Typen nicht ganz traust, hast du das richtige gemacht.

Lass ihn ruhig drohen, der geht sowieso nicht zum Anwalt.

Hallo Laoske !
Sorry, ich hatte Ihre Anfrage nicht erhalten.

Ich weiß nicht, wo Sie kaufen wollten, bei Ebay
sind derartige Geschäfte unzulässig.

Im übrigen sollten Sie mit solchen neuen Verkäufern
niemals Geschäfte machen, ohne sich abzusichern, zumal
es um einen größeren Betrag geht.

Lassen Sie sich von den Drohungen nicht einschüchtern,
ist ein Betrüger, das ist sonnenklar.

Wie ist die Sache denn ausgegagen ?

MfG
Hartmut

Wie ist die Sache denn ausgegagen ?

Die Sache hat sich für uns erledigt. Der „Verkäufer“ hat sich nie wieder bei uns gemeldet.

Trotzdem vielen lieben Dank!