Angenommen, in einem Deutschen Auktionshaus, habe man vor kurzem einen Kauf tätigen wollen. Das Angebot wurde abgebrochen, da der Verkäufer sich nicht verifizieren konnte. Man habe sich danach mit dem Verkäufer in Kontakt gesetzt, worauf hin er Sinngemäß folgendes anbot: „…sie können ihn so kaufen!es haben sich schon mehrere gemeldet und wer mir das meiste bietet bekommt ihn!also machen sie mir ein angebot.“
Darauf hin schriebe man folgendes zurück und bekäme damit seinen Zuschlag „Ich würde für diesen Artikel x€ berappen, falls er denn noch nicht verkauft sein sollte…“
Er gäbe direkt seine Adresse und Telefonnummern preis (Festnetz wäre nicht vergeben, Mobil wäre nur Mailbox ohne hinterlassenen Namen) mit der bitte, das Geld schnell zu überweisen.
Nachdem kein Kontakt hergestellt werden könne, drohe er bei nicht sofortiger Überweisung mit seinem Anwalt.
Ist dieser „Kauf“ Rechtskräftig? Immerhin wurde nur gesagt, dass die x€ bezahlt werden >würden
Hallo,
ich habe mal gelernt, daß ein Vertrag rechtsgültig zustande kommt durch
Angebot und Annahme. Da beides vorlag, besteht m.E. ein Vertrag.
Was ist nicht verstehe: Was heißt, es sei kein Kontakt zustande gekommen?
Der geforderte Betrag brauchte doch nur noch überwiesen werden, woraufhin die Lieferung wohl erfolgt wäre, oder?
Gruß, Eva
Hallo,
ich würde dem ganzen Gelassen entgegen sehen. Wie sagt man so schön: „Hunde die bellen, beißen nicht“. Wenn die Transaktion tatsächlich so dubios verlaufen ist, wie Du sie geschildert hast, ist m.E. kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Außerdem stellen sich die Richte bei Internetkäufen dieser Art mehr und mehr auf die Seite der Käufer. Außerdem müsste der Anbieter im Falle eines Rechtstreits erst einmal einen ihm entstandenen Schaden nachweisen. Will er Dich auf Abnahme des Artikels verklagen?
MfG
Olli
Hallo,
bei sowas klingeln bei mir sämltiche Alarmglocken. Er weigert sich, sich bei Ebay zu verifizieren, eine Mailbox nur mit dem Hinweis bitte sofort zu überweisen? Finger weg. Zumal in den AGB’s von Ebay genau sowas verboten ist.
Grüße der Herbst
Expertenforum
Hallo,
ich möchte daran erinnern, dass wir uns hier in einem Expertenforum befinden, wo Fragesteller eine halbwegs fundierte Antwort erwarten.
Es bringt dem Fragesteller gar nichts, wenn jemand wie Du, der offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Materie hat, hier von sich gibt was er glaubt und meint und kühn behauptet, dass die Richter in Deutschland nicht neutral wären.
Gruß
S.J.
ich würde dem ganzen Gelassen entgegen sehen. Wie sagt man so
schön: „Hunde die bellen, beißen nicht“. Wenn die Transaktion
tatsächlich so dubios verlaufen ist, wie Du sie geschildert
hast, ist m.E. kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande
gekommen. Außerdem stellen sich die Richte bei Internetkäufen
dieser Art mehr und mehr auf die Seite der Käufer. Außerdem
müsste der Anbieter im Falle eines Rechtstreits erst einmal
einen ihm entstandenen Schaden nachweisen. Will er Dich auf
Abnahme des Artikels verklagen?
Hallo.
ich würde dem ganzen Gelassen entgegen sehen. Wie sagt man so
Wenn die Transaktion tatsächlich so dubios verlaufen ist, wie Du
sie geschildert hast, ist m.E. kein rechtsgültiger
Kaufvertrag zustande gekommen.
Das sehe ich anders, dubios hin oder her.
Wenn EK sagt: „Wenn der Gegenstand 10 Euro kostet, nehme ich ihn.“ (das ‚würde‘ ist nur ein anderer Ausdruck), hat er damit den Antrag gemacht, den Gegenstand für 10 Euro zu kaufen.
Und wenn VK nun sagt: „Gut, 10 Euro, ist gebongt.“ kann sich EK nicht mit einem „April, April, das war nur eine grammatikalische Spitzfindigkeit, ich will das Teil doch nicht.“ herausreden.
EK machte Antrag, VK antwortete mit der Annahme -> Vertrag zustande gekommen.
Außerdem stellen sich die Richte bei Internetkäufen
dieser Art mehr und mehr auf die Seite der Käufer.
Sorry, aber: Halte ich für Nonsense.
Und erst recht nicht bei so etwas Eindeutigem.
Will er Dich auf Abnahme des Artikels verklagen?
So ist es. Nennt sich Klage auf (Vertrags-)Erfüllung.
Außerdem müsste der Anbieter im Falle eines Rechtstreits erst einmal
einen ihm entstandenen Schaden nachweisen.
Erstmal stand da nichts von Schaden…
Wenn der VK aber wirklich klagt, sollte es kein Problem für ihn sein, nachzuweisen, daß er den Gegenstand für xy Euro an jemand anders hätte verkaufen können.
Gruß
Christian (IANAL)
Hallo,
es ist extrem beruhigend, zu wissen, dass es „Experten“ wie Dich gibt, die scheinbar die Weißheit mit Löffeln gefressen haben. Wenn ich nicht wüsste, wovon ich rede, hätte ich nicht auf die Frage geantwortet. Ich möchte den Richter sehen, der einem Verkäufer, der sich bei Ebay nicht identifizieren kann oder will und damit wissentlich gegen die AGB verstößt und darüber hinaus auch noch auf schnelle Überweisung des Geldes „ins Blaue“ pocht, recht gibt. Aber man kann ja auch anderer Meinung sein und das ist auch gut so. Schließlich leben wir in einer Demokratie und es muss ja auch Menschen geben, die nichts oder weniger wissen, als andere.
MfG
Olli
Hallo,
und Du glaubst wirklich, fehlendes Wissen durch persönliche Angriffe ersetzen zu können? Und dass das auch noch hilfreich für die Fragesteller ist?
Gruß
loderunner
Hallo,
nein, ich glaube nicht, dass persöhnliche Angriffe fehlendes Wissen ersetzen können. Ich habe auch kein Pronlem damit, wenn jemand anderer Meinung ist, oder meinen Standpunkt kritisiert. Aber wie man in den Wald hinein ruft, so kommt es wieder heraus. Letztendlich macht der Ton die Musik. Ich bin ausgebildeter Kaufmann und habe in meinem Beruf selbst einige Male mit ähnlichen Fällen zu tun gehabt. Einige davon sind vor Gericht gelandet und jedes Mal ist im Sinne des Käufers entschieden worden. Für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrages bedarf es manchmal eben mehr, als vereinfacht gesagt nur Angebot und Annahme. Was ich damit sagen will, ist, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Für mich persönlich gebe ich zu, dass auch ich die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen habe und mich, wenn ich falsch liege, gerne auch eines besseren belehren lasse. Aber wie gesagt, der Ton macht die Musik.
MfG
Olli
Hallo,
nein, ich glaube nicht, dass persöhnliche Angriffe fehlendes
Wissen ersetzen können.
Warum versuchst Du es dann? Dein ‚es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen‘ ist schlicht falsch.
Ich bin
ausgebildeter Kaufmann und habe in meinem Beruf selbst einige
Male mit ähnlichen Fällen zu tun gehabt.
Du verwechselst ein paar persönliche Erfahrungen mit Rechtskenntnis. Das ist in einem Expertenforum nicht grad hilfreich.
Für das Zustandekommen eines
rechtsgültigen Kaufvertrages bedarf es manchmal eben mehr, als
vereinfacht gesagt nur Angebot und Annahme.
Nein.
Du weißt nur nicht, was da alles noch weiter eine Rolle spielt. Kannst Du ja auch gar nicht wissen, weil Du die juristische Vorgehensweise bei der Beurteilung eines Falles genauso wenig gelernt hast wie zum Beispiel ich. Und deshalb ist vielleicht der Kaufvertrag nichtig, aber eben trotzdem vorher Zustande gekommen. Für einen Laien scheint das das gleiche zu sein, die juristischen Folgen davon sind aber völlig unterschiedlich.
Was ich damit
sagen will, ist, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden
muss.
Das ist eine Binsenweisheit.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
danke für Deine Antwort. Zunächst einmal habe ich mich von besagter Antwort persönlich angegriffen gefühlt. Vielleicht hätte ich es einfach ignorieren sollen, aber leider bin ich nun mal ein impulsiver Mensch. Fandest Du es fair, mir zu unterstellen, ich hätte keine Ahnung und mir in den Mund zu legen, ich hätte behauptet, die Richter seien nicht neutral? (Das habe ich nie gesagt) Was das Zustandekommen und die Nichtigkeit des Kaufvertrages angeht, gebe ich Dir recht. Wahrscheinlich bin ich beim ersten Lesen der ursprünglichen Fragestellung gedanklich über das Ziel hinausgeschossen und habe dabei Parallelen zu den mir bekannten Fällen gezogen, ohne es zu merken.
Wie Du siehst, gehe ich einer sachlichen Diskussion (so wie wir sie führen) nicht aus dem Weg. Im Gegenteil. Ich bin Dir sogar dankbar, dass Du mich auf meinen Syntax-Error hingewiesen hast.
MfG
Olli